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Rechnung 16 und 19 % und altes und neues RVG

Verfasst: 19.01.2021, 09:04
von pidellal
Hallo,

ich muss den Mahnbescheid über RAM abrechnen (RVG bis 31,12. und 16 %) und dann das streitige Verfahren 3100 und 19 % und RVG ab 1.1.
Ich muss ja auch die 3305 in RAM angeben, da eine selbständige Anrechnung erfolgt bzw. ich das in diesem Fall, weil ich 2 Teilrechnungen mache, manuell anrechne. Wie aber kann ich bei Teilrechnungen die Auswahl des maßgeblichen RVG wählen. Soweit ich das erkenne, geht das nur ganz am Anfang, also vor der 1. Teilrechnung. Hat jemand eine Idee? Ich will ja meine Auslagen aus dem Mahnverfahren incl. 16 % behalten und nur die reine Gebühr MB anrechnen

Re: Rechnung 16 und 19 % und altes und neues RVG

Verfasst: 19.01.2021, 10:12
von pidellal
Hallo, habe die Lösung gefunden. Über der 2. Rechnung (woe die Gebührentatbestände zur Auswahl stehen) gibts ein kleines Kästchen n.F. Da kann man auswählen, dass das neue RVG angewendet wird