Seite 1 von 1

Abrechnung mit Unterbevollmächtigten

Verfasst: 20.02.2020, 11:26
von Geniesserin
Hallo Ihr Lieben,

wie macht ihr das bei Rechnungen an Unterbevollmächtigte bzw. wenn ihr selbst Unterbevollmächtigte seid?

Im aktuellen Fall sind wir die UBV und ich rechne gegenüber dem gemeinsamen Mdt. die VG und TG ab.
Da wir aber mit den Hauptbevollmächtigten eine Gebührenteilung aller entstandenen Gebühren vereinbart haben, weiß ich nicht, was ich im Aktenkonto buche. Wenn ich die Rg. buche ist das mehr, als wir letztlich bekommen. Oder warte ich bis die Abrechnung der HBV kommt und dann wird gebucht?

Re: Abrechnung mit Unterbevollmächtigten

Verfasst: 20.02.2020, 13:38
von Anahid
Also....es macht schon einen Unterschied ob Du HBV oder UBV bist. Wir gehen hier so vor:

HBV:

Wir rechnen die VG mit dem Mandanten ab; UBV rechnet seine Gebühren VG und TG mit dem Mandanten ab und wir schicken an den UBV eine Rechnung auf dessen Kanzlei über eine Vergütungsvereinbarung …… €.

In einem separaten Anschreiben erklären wir die Zusammensetzung dieses Betrages, der sich wie folgt berechnet:

1,3 VG
0,65 VG
1,2 TG
2 x PTA
Zwischensumme
hiervon 50 %
abzgl. Gebühren HBV netto
Endbetrag = Betrag der in der Rechnung angegebenen Vergütungsvereinbarung

Sind wir UBV läuft das halt andersrum, dann muss der HBV später eine Rechnung an uns stellen. Die wird dann in mein Aktenkonto als Honorarauslage gebucht und schon stimmt auch das Aktenkonto von RA-Micro wieder.

Re: Abrechnung mit Unterbevollmächtigten

Verfasst: 20.02.2020, 14:10
von Geniesserin
Danke Dir, Anahid, das ist wohl die Lösung mit dem meisten Nutzen.
Mit den Honorarauslagen bin ich hier nicht so vertraut, auf den Gedanken kam ich nicht.

Re: Abrechnung mit Unterbevollmächtigten

Verfasst: 27.02.2020, 17:20
von suzette
Wenn wir Unterbevollmächtigte sind, will es eigentlich jeder Hauptbevollmächtigte anders haben. Bei regelmäßigen Mandaten schaue ich nach, wie es der jeweilige HBV beim letzten Mal haben wollte. Bei einem neuen Mandat frage ich nach, wenn es keine konkreten Vorgaben gibt.