Forderungskonto anlegen
Verfasst: 14.05.2019, 11:38
Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte mal wieder eure Hilfe... wie ich mal erwähnt habe, war ich sehr lange raus aus diesem Job und habe einige Sachen tatsächlich noch gar nicht gemacht. In diesem Büro brauche ich zum Glück viele "übliche" ReNo-Sachen gar nicht, aber jetzt liegt wieder etwas auf meinem Tisch:
vor ein paar Wochen habe ich ja um Rat bezüglich der Erstellung eines Kostenfestsetzungsantrages gebeten - yeah, den hab ich dank euch wohl richtig gemacht, jedenfalls habe ich nun den -beschluss auf dem Tisch. Jetzt weiss ich aber nicht so richtig weiter, also frage ich mal:
- es handelt sich um unsere RA-Kosten, die von der Gegenseite zu tragen sind
- die Verzinsung läuft ab Antragstellung
--> wie lege ich jetzt das FoKo in RA-Micro an? Ich habe noch nie eines angelegt und weiss vor allem wg der Zinsen nicht wirklich, was ich genau eintrage. Also wir (die Kanzlei) sind Gläubiger, nicht einfach Gläubigervertreter, oder? Und dann trage ich die Hauptforderung ein mit Datum des Beschlusses, aber dann werden die Zinsen ja nicht ab Antragsstellung berechnet? Nach einem naiven Versuch sah das (wieder gelöschte) FoKo für die Akte so aus:
29.04. (Datum des Beschlusses) -- Betrag (Hauptforderung) -- K Zinsen 0,00 -- Kosten (Hauptforderung) -- HF Zinsen 0,00 -- HF 0,00
1,48 Zinsen vom 29.04. bis 13.05 --> was hätte ich machen müssen, dass die Zinsen ab dem 21.03. berechnet werden?
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt
ich bräuchte bitte mal wieder eure Hilfe... wie ich mal erwähnt habe, war ich sehr lange raus aus diesem Job und habe einige Sachen tatsächlich noch gar nicht gemacht. In diesem Büro brauche ich zum Glück viele "übliche" ReNo-Sachen gar nicht, aber jetzt liegt wieder etwas auf meinem Tisch:
vor ein paar Wochen habe ich ja um Rat bezüglich der Erstellung eines Kostenfestsetzungsantrages gebeten - yeah, den hab ich dank euch wohl richtig gemacht, jedenfalls habe ich nun den -beschluss auf dem Tisch. Jetzt weiss ich aber nicht so richtig weiter, also frage ich mal:
- es handelt sich um unsere RA-Kosten, die von der Gegenseite zu tragen sind
- die Verzinsung läuft ab Antragstellung
--> wie lege ich jetzt das FoKo in RA-Micro an? Ich habe noch nie eines angelegt und weiss vor allem wg der Zinsen nicht wirklich, was ich genau eintrage. Also wir (die Kanzlei) sind Gläubiger, nicht einfach Gläubigervertreter, oder? Und dann trage ich die Hauptforderung ein mit Datum des Beschlusses, aber dann werden die Zinsen ja nicht ab Antragsstellung berechnet? Nach einem naiven Versuch sah das (wieder gelöschte) FoKo für die Akte so aus:
29.04. (Datum des Beschlusses) -- Betrag (Hauptforderung) -- K Zinsen 0,00 -- Kosten (Hauptforderung) -- HF Zinsen 0,00 -- HF 0,00
1,48 Zinsen vom 29.04. bis 13.05 --> was hätte ich machen müssen, dass die Zinsen ab dem 21.03. berechnet werden?
Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt