Forderungskonto anlegen

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MadameSecretary
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#11

14.05.2019, 16:46

Ich habe es als Festgesetzte Kosten eingegeben. Als Gläubiger unsere Kanzlei, weil das ja unsere Gebühren sind, es gibt kein Geld für unsere Mandanten, die haben ja auch ursprünglich gar nichts gefordert, sondern waren die Beklagten. Das war jetzt nicht richtig?
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Sputnik85
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#12

14.05.2019, 16:53

Meiner Meinung nach nicht richtig.

Schau mal in deinen Titel. Da stehen Kläger und Beklagte jeweils mit den Prozessbevollmächtigten oder? Auch wenn es "eure" Gebühren sind - also Rechtsanwaltskosten (!) - habt ihr diese ja für eure Mandanten (also in dem Fall ja scheinbar die Beklagten - sorry ich blick da irgendwie nicht ganz durch bei deiner Sachverhaltsschilderung) erstritten, daher seid ihr Gläubigervertreter. Was ihr dann letztlich mit den Kosten aus dem KFB macht (sicher verrechnen mit einer Gebührenrechnung), steht ja auf einem anderen Blatt. Hier gings doch nur um die Frage, wie du das Foko richtig erstellst oder steh ich aufm Schlauch?
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#13

14.05.2019, 16:59

War das eine Klage gegen die eigenen Mandanten wg. Vergütungsforderung? Dann seid Ihr Gläubiger. Das musst Du erstmal klarstellen, ist aus Deinen widersprüchlichen Schilderungen nicht eindeutig erkennbar.

Wenn nur die KFB-Forderung ins FoKo kommt, dann als Hauptforderung. Wenn im FoKo einen Hauptforderung und zusätzlich KFB-Kosten stehen sollen, wählt man für den KFB "festgesetzte Kosten".
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paralegal6
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#14

15.05.2019, 06:18

Im Text steht RA-Kosten die von der Gegenseite zu tragen sind, also keine Festsetzung nach 11. Haben eure Mandanten eure Gebühren denn gar nicht gezahlt? Nichtmal Vorschuss? Als Gläubiger sind eure Mandanten aufzuführen, nicht ihr (wenn der Text vorne stimmt)
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MadameSecretary
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#15

15.05.2019, 11:53

Ich weiss nicht, was an meinen Schilderungen widersprüchlich ist, ich habe hier das angegeben, was ich für meine Fragestellung für nötig hielt. Tut mir leid, wenn das unklar war, hatte ich ja aber auch eingangs erwähnt, dass ich hoffe, dass es so verständlich ist.

Es erging ein Beschluss des Gerichts, dass die Klägerin die Kosten der Beklagten zu X (unsere Mandanten) zu tragen hat. Daraufhin haben wir einen Kostenfestsetzungsantrag für eben diese Kosten gestellt. Da es sich hier um eine Gebührenforderung handelt und keine Forderung der Mandanten, dachte ich, dass wir dann die Gläubiger sind, aber das habe ich dann wohl falsch eingegeben.
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#16

15.05.2019, 12:02

FrlDunkelbunt hat geschrieben:
15.05.2019, 11:53
Es erging ein Beschluss des Gerichts, dass die Klägerin die Kosten der Beklagten zu X (unsere Mandanten) zu tragen hat. Daraufhin haben wir einen Kostenfestsetzungsantrag für eben diese Kosten gestellt. Da es sich hier um eine Gebührenforderung handelt und keine Forderung der Mandanten, dachte ich, dass wir dann die Gläubiger sind, aber das habe ich dann wohl falsch eingegeben.
Falsch eingegeben oder die Vertretungs-Mandatsverhältnisse falsch verstanden?

Du hast geschrieben, dass du lange ausm Beruf raus bist, das ist ja auch kein Problem. Du musst aber die Zusammenhänge lernen zu verstehen :nachdenk
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#17

15.05.2019, 12:30

Sputnik85 hat geschrieben:
15.05.2019, 12:02
Du musst aber die Zusammenhänge lernen zu verstehen :nachdenk

woow, danke ;)
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skugga
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#18

15.05.2019, 12:36

FrlDunkelbunt hat geschrieben:
15.05.2019, 11:53
Da es sich hier um eine Gebührenforderung handelt und keine Forderung der Mandanten, dachte ich, dass wir dann die Gläubiger sind, aber das habe ich dann wohl falsch eingegeben.
Denkfehler - einen Zahlungsanspruch bezüglich Eurer Gebührenforderung habt Ihr gegenüber Euren Mandanten, die wiederum haben einen Erstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite. Um diesen Erstattungsanspruch geht es auch in dem KfB, mit den "Kosten der Beklagten zu X" ist das gemeint, eigentlich hätten ja Eure Mandanten die Gebühren erstmal an Euch zahlen müssen und würden es sich jetzt von der Gegenseite wiederholen. Gläubiger sind also Eure Mandanten, nicht Ihr als deren Bevollmächtigte.
Zuletzt geändert von skugga am 15.05.2019, 12:38, insgesamt 1-mal geändert.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#19

15.05.2019, 12:37

War in keinem Fall böse gemeint und ein nett gemeinter Hinweis...

skugga hat geschrieben:
15.05.2019, 12:36
FrlDunkelbunt hat geschrieben:
15.05.2019, 11:53
Da es sich hier um eine Gebührenforderung handelt und keine Forderung der Mandanten, dachte ich, dass wir dann die Gläubiger sind, aber das habe ich dann wohl falsch eingegeben.
Denkfehler - einen Zahlungsanspruch bezüglich Eurer Gebührenforderung habt Ihr gegenüber Euren Mandanten, die wiederum haben einen Erstattungsanspruch gegenüber der Gegenseite. Um diesen Erstattungsanspruch geht es auch in dem KfB, das ist mit den "Kosten der Beklagten zu X" gemeint. Gläubiger sind also Eure Mandanten, nicht Ihr als deren Bevollmächtigte.
Genau das meinte ich damit, dass du die Zusammenhänge verstehen musst.
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#20

15.05.2019, 12:40

FrlDunkelbunt hat geschrieben:
15.05.2019, 11:53
Da es sich hier um eine Gebührenforderung handelt und keine Forderung der Mandanten, dachte ich, dass wir dann die Gläubiger sind, aber das habe ich dann wohl falsch eingegeben.
Genau. Es war missverständlich, weil Du mehrfach geschrieben hast, es sei keine Forderung Eurer Mandanten, sondern Eure eigene Forderung. Das ist aber falsch.

Gläubiger ist der Mandant. Ihr habt eine Vergütungsforderung gegenüber dem Mandanten, dieser hat einen Erstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner.

Edit: Uh, Dritter. ;)
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