Forderungskonto anlegen

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MadameSecretary
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#1

14.05.2019, 11:38

Hallo zusammen,

ich bräuchte bitte mal wieder eure Hilfe... wie ich mal erwähnt habe, war ich sehr lange raus aus diesem Job und habe einige Sachen tatsächlich noch gar nicht gemacht. In diesem Büro brauche ich zum Glück viele "übliche" ReNo-Sachen gar nicht, aber jetzt liegt wieder etwas auf meinem Tisch:

vor ein paar Wochen habe ich ja um Rat bezüglich der Erstellung eines Kostenfestsetzungsantrages gebeten - yeah, den hab ich dank euch wohl richtig gemacht, jedenfalls habe ich nun den -beschluss auf dem Tisch. Jetzt weiss ich aber nicht so richtig weiter, also frage ich mal:

- es handelt sich um unsere RA-Kosten, die von der Gegenseite zu tragen sind
- die Verzinsung läuft ab Antragstellung

--> wie lege ich jetzt das FoKo in RA-Micro an? Ich habe noch nie eines angelegt und weiss vor allem wg der Zinsen nicht wirklich, was ich genau eintrage. Also wir (die Kanzlei) sind Gläubiger, nicht einfach Gläubigervertreter, oder? Und dann trage ich die Hauptforderung ein mit Datum des Beschlusses, aber dann werden die Zinsen ja nicht ab Antragsstellung berechnet? Nach einem naiven Versuch sah das (wieder gelöschte) FoKo für die Akte so aus:

29.04. (Datum des Beschlusses) -- Betrag (Hauptforderung) -- K Zinsen 0,00 -- Kosten (Hauptforderung) -- HF Zinsen 0,00 -- HF 0,00

1,48 Zinsen vom 29.04. bis 13.05 --> was hätte ich machen müssen, dass die Zinsen ab dem 21.03. berechnet werden?

Ich hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich ausgedrückt :oops:
suzette
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#2

14.05.2019, 12:26

Du wählst erstmal "Hauptforderung".

Bei Datum trägst du den Zinsbeginn 21.03. ein. Dann den Betrag und die Bezeichnung der Forderung (KFB ... vom ...).

Es folgend Zinsen "5 %" und "über Basiszinssatz". Ab Datum: wieder der 21.03.

Wenn du das gespeichert hast, müsste in der vorletzten Spalte "H. Zinsen" ein Betrag auftauchen und bei "H. Forderung" dein Forderungsbetrag.

Experimentiere ruhig, zur Not kannst du die Buchungen im Foko ja immer wieder löschen.
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Sputnik85
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#3

14.05.2019, 12:31

suzette hat geschrieben:
14.05.2019, 12:26
Du wählst erstmal "Hauptforderung".
Bei uns wird ein KFB als "Festgesetzte Kosten" eingebucht.
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#4

14.05.2019, 12:34

Sputnik85 hat geschrieben:
14.05.2019, 12:31
suzette hat geschrieben:
14.05.2019, 12:26
Du wählst erstmal "Hauptforderung".
Bei uns wird ein KFB als "Festgesetzte Kosten" eingebucht.
Dito.
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#5

14.05.2019, 13:25

Super, vielen Dank! Es sieht ganz richtig aus jetzt :wink1
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#6

14.05.2019, 14:24

Wir tragen den KFB auch unter Festgesetzte Kosten ein. Finde ich einfach praktischer, wenn auch eine Urteilsforderung besteht z.B.
Ich kenne jetzt den Ausgangsfred nicht, aber wer steht als Gläubiger im KFB drin? Oder ist es ein Antrag nach § 126 ZPO gewesen?
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#7

14.05.2019, 14:28

Sputnik85 hat geschrieben:
14.05.2019, 12:31
suzette hat geschrieben:
14.05.2019, 12:26
Du wählst erstmal "Hauptforderung".
Bei uns wird ein KFB als "Festgesetzte Kosten" eingebucht.
Mache ich nur wenn es dazu eine HF gibt
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#8

14.05.2019, 15:05

Das sind unsere Gebühren, die festgesetzt wurden, deshalb habe ich jetzt uns als Gläubiger eingetragen und die Kosten unter festgesetzte Kosten. Hoffe, das war so richtig.
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#9

14.05.2019, 15:13

Wie du schon sagst, es sind "festgesetzte Kosten" in einem Kostenfestsetzungsbeschluss - daher wird es - zumindest bei uns - unter "festgesetzte Kosten" eingebucht.
In den Stammdaten müsste aber dennoch Mandant (Gläubiger) ./. Gegner (Schuldner) eingetragen sein, ihr seid ja Gläubigervertreter (so steht es ja auch im Titel oder?).

Als "Buchungsdatum" nimmst du in dem Fall das was im KFB steht "nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem Datum" (dieses Datum wird dein Buchungsdatum, weil sich ab da die Zinsen berechnen)
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#10

14.05.2019, 16:30

Genau so mach ich das auch Sputnik. Festgesetzte Kosten sind festgesetzte Kosten. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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