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MB Mdt - VB über uns, finde den VB nicht Oo

Verfasst: 22.01.2019, 14:55
von Crydea
Hallo,

ich werde morgen hier wohl mal mit RAM telefonieren müssen, aber vlt kann mich ja schon einer etwas erhellen.

Folgendes Problem habe ich:

Mandantin hat in vier Sachen selber Mahnbescheide beantragt, sehr viel falsch, Monierungen erhalten, dann kam sie zu uns. Wir haben uns bestellt und die Monierungen beantwortet. Jetzt wurde in zwei Sachen MB erlassen und zugestellt, ich könnte nun VB beantragen. Also habe ich brav FoKo angelegt, auch Zustelldatum MB mit reingenommen. Nach Abschluss der Erstellung des VB hat er mir auch die Gebühr ins FoKo gebucht, also hat der PC das Teil ja irgendwie verarbeitet.

Jetzt mein Problem.. ich finde den VB nirgends! Er ist nicht in der E-Akte und ich kann ihn auch nicht über das E-Mahnverfahren an Governikus schicken.

Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht, was ich falsch gemacht habe.

Hatte den Fall halt bisher auch noch nicht, dass Mandant das Mahnverfahren angeleiert hat und wir quasi mittendrin eingestiegen sind.

Vlt kann mir ja einer helfen, ich bin gerade etwas wirr.

Danke

Re: MB Mdt - VB über uns, finde den VB nicht Oo

Verfasst: 23.01.2019, 09:30
von icerose
Hm - im Zweifel würde ich das dann über den online.mahnantrag machen. Da kannst du dir die eda-Datei runterladen um sie dann über beA zu versenden. Allerdings ist die Aktenkopie nicht wirklich aussagekräftig.

Re: MB Mdt - VB über uns, finde den VB nicht Oo

Verfasst: 23.01.2019, 09:38
von Crydea
Aber der PC muss das Teil doch in irgendeiner Weise verarbeitet haben, wenn er mir nach Abschluss des VB-Antrages die Kosten automatisch ins FoKo bucht Oo

Naja, ich hoffe der Support kann helfen, jetzt muss ich nur noch Zeit finden da anzurufen :roll:

Re: MB Mdt - VB über uns, finde den VB nicht Oo

Verfasst: 24.01.2019, 08:26
von Crydea
So, kleine Info, was der Support dazu sagt:

Auch wenn es den MB faktisch schon gibt, weil Mdt das ja schon gemacht hat, muss im System erst ein MB erstellt werden, bevor hierzu der VB erstellt werden kann. Man muss dann halt nur aufpassen, dass man den MB nicht rausschickt. Und beim VB muss man dann das Az des Gerichts ohne Leerzeichen und Bindestriche angeben.

Ich finde das irgendwie unnötig kompliziert Oo