Je wenn Du einen festen Unterhaltsbetrag hast, dann musst Du natürlich diesen Teil des Formulars entsprechend ausfüllen. Da hatte ich Dich wohl falsch verstanden.
Du musst kein Datum bei "bis" eintragen, wenn sich aus dem Titel nicht ergibt, dass sich zu einem bestimmten Zeitpunkt was ändert. wenn sich der Unterhaltsbetrag nur ändert, wenn die Gegenseite eine Abänderungsantrag stellt, dann bleibt der Unterhalt immer gleich.
Wie Du siehst ist es schwierig, Dir helfen zu können, wenn ein Teil der Informationen fehlt.
Hast Du Dir die Beiträge hier im Forum zum Thema Unterhaltspfändung schon durchgelesen, es wurde schon einiges besprochen.
RAM Forderungskonto ZV laufender Unterhalt
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Klar habe ich mich hier schon durchgelesen, aber irgendwie hat mich das mehr verwirrt, als es mir geholfen hat.
Im Gegensatz zu Deinen Antworten, die waren wirklich sehr hilfreich. Vielen lieben Dank nochmals dafür!!!
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