KFA Strafsache /JVEG RA-Micro?
Verfasst: 20.08.2018, 13:00
Hallo,
ich soll einen KFA in einer Strafsache machen. Nun soll ich die Fahrtkosten sowie die Abwesenheit meines Chefs miteinbrigen. Soweit mit den Gebühren kein Problem. Doch: KF A nach 103/104 ZPO .Nun soll ich auch die Fahrtkosten unseres Mandanten geltend machen was ich jedoch noch nie gemacht habe.Bisher weiß ich (durchs Forum), dass die Kosten des Mandanten nach JVEG gesondert geltend gemacht werden müssen jedoch ohne Umsatzsteuer. Kann ich das im gleichen KFA machen ? Ich arbeite mit RA-Micro und weiß nicht wo man die Kosten des JVEG unterbringt. Habe bei RA- Micro angerufen dies war die Antwort: Eine extra Tabelle für JVEG gibt es nicht. Ich solle es m Kostenblatt unter Sonstiges eingeben. Die Berechnung der MWST. wäre somit richtig dies wäre im Programm bei RA-Micro eingegeben. Ansonsten ohne MWST müsste ich diese bei Gerichtskosten händisch eingeben. Die Dame war jedoch überzeugt davon, dass die JVEG mit MWST. abgerechnet werden müsse. Nach meinen Recherchen und Euren Antworten ist dies nicht der Fall.
We macht Ihr das bei RA- Micro? Wäre dankbar für Eure Antwort damit die Angelegeheit bald erledigt wird. Bin bald der Verzweiflung nahe.
Sollte ich es so dann separat unter der Gesamtsumme des KFA noch eintragen?
Für die Erstattung der Partei entstandenen Kosten ist festzusetzen :
1. Fahrtkostenersatz nach § 5 JVEG Kfz-Benutzung am 15.08.2018 300,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
2. Entschädigung für Aufwand nach § 6 JVEG weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 6 Euro Ich weiß nicht ob ich dies auch geltend machen soll müßte ich meinen Chef fragen.
ich soll einen KFA in einer Strafsache machen. Nun soll ich die Fahrtkosten sowie die Abwesenheit meines Chefs miteinbrigen. Soweit mit den Gebühren kein Problem. Doch: KF A nach 103/104 ZPO .Nun soll ich auch die Fahrtkosten unseres Mandanten geltend machen was ich jedoch noch nie gemacht habe.Bisher weiß ich (durchs Forum), dass die Kosten des Mandanten nach JVEG gesondert geltend gemacht werden müssen jedoch ohne Umsatzsteuer. Kann ich das im gleichen KFA machen ? Ich arbeite mit RA-Micro und weiß nicht wo man die Kosten des JVEG unterbringt. Habe bei RA- Micro angerufen dies war die Antwort: Eine extra Tabelle für JVEG gibt es nicht. Ich solle es m Kostenblatt unter Sonstiges eingeben. Die Berechnung der MWST. wäre somit richtig dies wäre im Programm bei RA-Micro eingegeben. Ansonsten ohne MWST müsste ich diese bei Gerichtskosten händisch eingeben. Die Dame war jedoch überzeugt davon, dass die JVEG mit MWST. abgerechnet werden müsse. Nach meinen Recherchen und Euren Antworten ist dies nicht der Fall.
We macht Ihr das bei RA- Micro? Wäre dankbar für Eure Antwort damit die Angelegeheit bald erledigt wird. Bin bald der Verzweiflung nahe.
Sollte ich es so dann separat unter der Gesamtsumme des KFA noch eintragen?
Für die Erstattung der Partei entstandenen Kosten ist festzusetzen :
1. Fahrtkostenersatz nach § 5 JVEG Kfz-Benutzung am 15.08.2018 300,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
2. Entschädigung für Aufwand nach § 6 JVEG weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag von 6 Euro Ich weiß nicht ob ich dies auch geltend machen soll müßte ich meinen Chef fragen.