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beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 04.07.2017, 09:44
von pidellal
Hallo,

wie macht Ihre den beschänkten Räumungsauftrag 885 a ZPO in RAM? Muß man da das Formular nehmen oder kann ich - wie früher auch - einfach einen Auftrag runterschreiben ? (Habe z.B. früher auch Verhaftungsaufträge einfach so runtergeschrieben. Das muß man ja jetzt auch über das Formular machen)

Re: beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 04.07.2017, 13:16
von Laska
Ich mache das mit dem Formular, meine Kollegin nicht... es geht beides.

Re: beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 05.07.2017, 14:23
von pidellal
Super. Danke für die schnelle Antwort. Dann mache ich es wie früher "zu Fuß".

:thx :thx

Re: beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 07.08.2017, 12:42
von pidellal
Hallo, habe jetzt die Berliner Räumung - wie früher auch - einfach runtergeschrieben. Jetzt schreibt mir der GV, dass der Auftrag für die Berliner Räumung zwar in Ordnung ist, ichg aber wegen der Kosten für den Auftrag nicht die Formularpflicht beachtet habe?! Kann der das ernst meinen?? Wie macht Ihr den Berliner-Räumungsauftrag über das Formular? Bitte sagt mir, was Ihr da so ausfüllt. Vielen Dank vorab

Re: beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 07.08.2017, 12:53
von icerose
pidellal hat geschrieben:Jetzt schreibt mir der GV, dass der Auftrag für die Berliner Räumung zwar in Ordnung ist, ichg aber wegen der Kosten für den Auftrag nicht die Formularpflicht beachtet habe?! Kann der das ernst meinen??
:augenreib Ich mache diese Anträge auch "zu Fuß" und hatte bisher noch nie Sorgen. Ehrlich gestanden erschließt sich mir nicht, was der GV da meinen kann, weil die Kosten bei dir entstanden und erstattungsfähig sind. :kopfkratz

Re: beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 07.08.2017, 14:48
von Jimmy
Ich habe das Formular genommen und unter O einfach den Antrag geschrieben, die Schuldner aus dem Besitz zu setzen (Berliner Räumung). Das funktioniert wunderbar. Die Kosten kann man dann auch schön übernehmen.

Re: beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 07.08.2017, 16:41
von GV Freudenstein
Wird ausschließlich die Räumung beauftragt, besteht keine Formularpflicht.

Re: beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 08.08.2017, 09:37
von pidellal
Hallo Ihr LIeben,

vielen Dank für Eure Hilfe. Ich werde wohl in Zukunft das Formular nehmen und unter O entsprechend ausfüllen.

Ich kapier echt nicht, was der GV will. Ich will doch nur die Räumung (und eben die Kosten für den Räumungsauftrag).

Wo steht das, dass man für die reine Räumung das Formular nicht benutzen muß?

Danke vorab

Re: beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 08.08.2017, 11:07
von Anahid
Wenn Du auch die Kosten vollsttreckt haben willst, ist es kein reiner Räumungsauftrag mehr und dann muss das Formular genutzt werden. Nur dann, wenn keine Vollstreckung erfolgen soll, sondern nur die reine Räumung, dann brauchst Du kein Formular.

Re: beschränkter Räumungsauftrag 885 a ZPO

Verfasst: 08.08.2017, 12:39
von pidellal
o.k. d.h. also, wenn ich einen beschr. Räumungsauftrag als Privatperson mache, kann ich den so runterschreiben, weil dafür ja keine Kosten entstehen. Wenn ich aber als RA für einen Mandanten einen solchen Auftrag erteile, muss ich das Formular nehmen, weil ja für den Auftrag RA-Gebühren entstehen? Hab ich das so richtig verstanden?