Beginnen der Buchhaltung ohne Jahresabschluss möglich?

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avors
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#1

05.01.2017, 08:50

Guten Morgen!

Nach mehrjähriger Abstinenz aufgrund Elternzeit habe ich nun wieder angefangen zu arbeiten...

Sorry für die Frage (ich hoffe, dass sich nicht all zu viele nun an den Kopf fassen) aber ich möchte gerne wissen, ob es möglich ist auch ohne Jahresabschluss die Buchhaltung für das neue Jahr anzufangen bzw. die Kontobewegungen zu buchen?
Hintergrund ist, dass ein mega Rückstand bei der Buchhaltung ist und meine Kollegin einfach nicht hinterherkommt und mein Chef möchte, dass ich sie unterstütze und schon "mal eben" mit 2017 anfangen soll. Leider ist sie davon wenig begeistert und weigert sich dementsprechend...

Ich habe mit RA-Micro bereits vor ca. 10 Jahren die Buchhaltung gemacht und war da immer auf dem neusten Stand, daher hat sich eine solche Frage nie gestellt. Allerdings bin ich jetzt echt ratlos...

Danke schon mal vorab für Eure Hilfe!
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Frau Cindy
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#2

05.01.2017, 09:59

Ich bearbeite die Buchhaltung auch im RA-Micro und habe dort noch nie einen Jahresabschluss gemacht, weil das unser Steuerberater selbst macht. Funktionieren sollte das also. Ob es allerdings sinnvoll ist, neben dem Rückstand auch laufend zu buchen, kann ich nicht beurteilen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Ramona A.
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#3

05.01.2017, 10:19

Das Problem dürfte die Vergabe der Buchungsnummern sein. Wenn du die Numerierung nicht auf 0 zurücksetzen kannst, gibt es Probleme. Im übrigen halte ich auch nicht so viel davon, wenn du schon mit 2017 anfängst. Da ist Chaos doch vorprogrammiert. Wenn Du jetzt einen Zahlungseingang in 2017 buchst, deine Kollegin aber noch Kosten zu buchen hat, ist das Aktenkonto doch erst mal nicht richtig und führt möglicherweise zu Falschbewertungen. Könnt Ihr die Kontoauszüge denn nicht aufteilen und du buchst auch in 16 nach.
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avors
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#4

05.01.2017, 20:44

Vielen Dank für Eure schnellen Rückmeldungen!

Die alten Sachen soll meine Kollegin machen, das möchte sie selbst und auch meine Chef. Ihr passt es eh nicht bzw. ist sie sauer auf mich, dass ich da jetzt auch mitmischen soll (eigentlich soll ich sie nur unterstützen und mehr nicht). Mein Chef möchte, dass zumindest die Buchhaltung ab 2017 auf dem neuesten Stand ist, gerade was Rechnungen betrifft. Wir orientieren uns sowieso mittlerweile ausschließlich am Akteninhalt, da die Buchhaltung nie auf dem aktuellen Stand war (im Durchschnitt 2 Monate Rückstand), da zum Teil die Kosten eben noch nicht gebucht waren... Hört sich "super" an oder? :-/ Aber die Chefs wollen diesen Zustand nicht länger tolerieren und auch für uns anderen Kolleginnen ist das doof. Man muss immer sämtliche Kontoauszügen durchschauen ob der oder der schon bezahlt hat bzw. was an Fremdgeldern gekommen ist. Kostet nicht nur unnötig Zeit sondern ist auch ein eigentlich absolutes NoGo...

Bin echt ratlos... Ich glaube schon, dass man aktuell buchen kann, hab mir den Hinweis von RAMicro ausgedruckt, setz ihn morgen mal rein (liegt noch im Büro).
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Sonnenkind
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#5

06.01.2017, 08:28

Das läuft wirklich nicht ganz glücklich bei euch mit der Buchhaltung. Ich finde das ja schon ganz schön nachlässig, wenn man dann sämtliche Kontoauszüge auf Zahlungen durchschauen muss, bevor man eine Vollstreckung veranlassen kann. Erinnert mich an eine Mandantschaft, die, als ich Mitte Dezember dort wg. Zahlung angerufen habe, mir die Auskunft erteilt hat, dass ich bitte im Januar nochmal anrufen soll, da könne man mir das dann sagen.
So etwas geht gar nicht. Die Buchhaltung sollte auf dem Laufenden sein. Ist es noch nie vorgekommen, dass ihr evtl. Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt hat, obwohl doch eine Zahlung eingegangen war? Also ich würde auch schauen, dass zuerst 2016 aktualisiert wird und dann erst mit 2017 beginnen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#6

06.01.2017, 13:49

Hallo Zusammen ! Frohes Neues Euch !
Also ich meine, dass auch schon in 2017 gebucht werden kann, wenn noch nicht alle Buchungen in 2016 gemacht sind. Für die Buchungs-Nummerierung kann man die Kontoauszüge als Orientierung nehmen. Das mit dem Aktenkonto, könnte stimmen. Aber das kann man ja überprüfen. Und ihr wisst ja, dass ihr sozusagen parallel bucht.

Grüsse
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skugga
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#7

06.01.2017, 15:27

Dem möchte ich widersprechen. Können kann man sicherlich alles mögliche, aber wenns bei sowas Überjährigem Chaos gibt, ist hinterher das Geschrei groß.

Vorschlag zur Güte: Wenn die Kollegin Unterstützung braucht (und ich kann verstehen, dass sie nicht eine 2. Person möchte, die ebenfalls bucht, sowas ist leider ausgesprochen fehlerträchtig), dann bietet es sich doch an, dass Du Dir die Kontoauszüge schnappst und einfach vorkontierst, sprich, die entsprechenden Akten- und Finanzkonten vermerkst etc., und sie dann quasi leicht zeitversetzt die Sachen buchen kann, bei denen Du vorkontiert hast. Die Vorkontiererei ist ziemlich zeitraubend, wenn die gemacht ist, geht die eigentliche Bucherei dann ratzfatz. Und vorkontieren kannst Du ja die Auszüge aus 2017 ohne Probleme. Mit der Methode dürftet Ihr recht schnell wieder auf Stand sein.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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avors
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#8

20.03.2017, 22:09

Hallo Ihr Lieben,
besser spät als nie aber ich wollte mich nochmal für Eure Hilfe bedanken und ein kurzes Update geben:

Es hat mit dem Parallelbuchen geklappt, ich musste nur darauf achten, dass ich den Anfangsbestand der Finanzkonten (wenn Kollegin gebucht hat) wieder anpasse. Somit sind wir jetzt auf dem Stand, da seit letzter Woche auch (endlich) der Dezember fertig gebucht wurde...

Fehlen nur noch die Umsatzsteuervoranmeldungen...

Danke Euch jedenfalls für Eure Hilfe!
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