Abzug Zahlungen in Rechnung

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Anahid
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#11

24.10.2019, 09:57

Das hat aber nichts mit vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten zu tun, sondern ist grundsätzlich so zu machen, damit Ihr keinen doppelten Mehrwertsteuerausweis habt. In einer kleinen Anwaltskanzlei ist das kein Problem, da die in der Regel nur eine normale Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Aber größere Kanzleien z.B. werden auch oft als Gesellschaften geführt und da ist durchaus wichtig, was auf den Rechnungen steht. Die Mehrwertsteuer, die auf der Rechnung steht, muss auch abgeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob der Mandant die bereits gezahlt hat oder nicht. Bei doppeltem Mehrwertsteuerausweis ist das dann schon echt fatal, weil grundsätzlich mehr Mehrwertsteuer rausgezahlt wird, als vom Mandanten tatsächlich gezahlt wird.
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rena
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#12

28.10.2019, 15:43

Vielen Dank für deine Ausführungen! Wieder etwas gelernt :)
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