Hallo!
Ich arbeite seit ca. einem Monat mit RAM und es gibt noch so einige Baustellen wo ich nicht weiter komme. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe jetzt auf meinen Mahnbescheid hin eine Monierung erhalten da ich die RA-Kosten wohl falsch eingetragen habe.
SW: 355,-
Unter RA-Kosten 'vorger. Tätigkeit' habe ich 83,54 eingetragen und in das Feld 'Nebenforderungen': 34,81
Was habe ich falsch gemacht?
Ich habe auch irgendwo gelesen dass wenn ich die MB-Gebühr in FoKo erfasse, es dies automatisch bei MB-Antrag übernimmt.
Aber auch das funktioniert bei mir nicht.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
LG
Mahnbescheid und RA-Kosten in RAM
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
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Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
foreno-grundlagen.php
Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- alraune
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Du gibst nicht die MB-Gebühr ins FoKo ein, sondern die vorgerichtliche Geschäftsgebühr, Buchungsart 2 "Rechtsanwaltskosten Regelgebühren". Da wird dann auch die Anrechnung abgefragt und Du musst im MB-Antrag selbst dann nichts mehr eintragen bezüglich der Geschäftsgebühr, es steht dann alles da.Amy_23 hat geschrieben:Ich habe auch irgendwo gelesen dass wenn ich die MB-Gebühr in FoKo erfasse, es dies automatisch bei MB-Antrag übernimmt.
Aber auch das funktioniert bei mir nicht.