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Änderung Gläubigerbezeichnung im ZV-Formular

Verfasst: 06.09.2016, 12:25
von Christina787
Hallo,

ich bin jetzt nach einem Jahr zurück aus der Elternzeit und wollte nun einen ersten ZV-Auftrag machen. Kann man die Gläubigerbezeichnung im Modul A noch ändern? Mir geht es darum, dass ich als Partei einen Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter eingegeben habe. Jetzt würde ich gerne in dem ZV-Auftrag noch das verwaltete Vermögen hinzufügen. Ich will ungern eine neue Adresse speziell dafür anlegen, da wir eine Verwalterkanzlei sind und wir dann unzählige Adressen hätten...

Ich hoffe, es ist verständlich, worauf ich hinaus möchte ;-)

Viele Grüße
Christina

Re: Änderung Gläubigerbezeichnung im ZV-Formular

Verfasst: 06.09.2016, 12:27
von niva
nein, das geht leider nicht. ich habe mich schon mehrfach bei RAM darüber beschwert, aber die haben sich für meine Begründungen und Bespiele leider nicht interessiert und waren der Meinung, dass man doch gefälligst, die Adresse so anlegen soll, dass es passt.

ich änder das im Ausdruck immer handschriftlich ab.

Re: Änderung Gläubigerbezeichnung im ZV-Formular

Verfasst: 06.09.2016, 12:35
von Christina787
und die handschriftliche Ergänzung wird nicht moniert?

Danke schon mal für die schnelle Rückmeldung

Re: Änderung Gläubigerbezeichnung im ZV-Formular

Verfasst: 06.09.2016, 12:42
von niva
nein, das war noch nie ein Problem.

Re: Änderung Gläubigerbezeichnung im ZV-Formular

Verfasst: 07.09.2016, 08:58
von ilo
geht es nicht vielleicht, wenn du das Formular in der elektronischen Akte wieder aufrufst? Bei uns können wir die Formulare dort öffnen und alle Felder auch im PDF bearbeiten und speichern.

Re: Änderung Gläubigerbezeichnung im ZV-Formular

Verfasst: 26.10.2016, 11:05
von Christina787
Hallo,

ich brauche noch einmal Hilfe bei der Eingabe des Gläubigers. Ich habe habe im Forderungskonto den Insolvenzverwalter auch als solchen eingegeben, ebenso ist das verwaltete Vermögen angegeben.

Wenn ich jetzt einen ZV-Auftrag mache, habe ich bei der Gläubigerbezeichnung das verwaltete Vermögen und als gesetzlichen Vertreter den Insolvenzverwalter.

Kann mir jemand sagen, ob es da Monierungen gibt? Gibt es ggf. irgendwelche Tricks beim Anlegen des Forderungskontos, damit ich den Verwalter als Gläubiger stehen habe??

Viele Grüße
Christina