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Kosten für Schuldnerverzeichnis in Kostenrechnung

Verfasst: 22.10.2015, 12:24
von Dukatesse
Hallo Ihr Lieben,

wir haben über www.vollstreckungsportal.de eine Abfrage aus dem Schuldnerverzeichnis vorgenommen. Dabei wird ja logischerweise nichts automatisch in RA Micro irgendwie eingebucht, sondern erfolgt "per Hand" als Auslage. Wenn ich jetzt die von uns bezahlten Gebühren (€ 4,50) dem Mandanten in Rechnung stellen will, muss ich von ihm auf diesen Betrag ja auch die Umsatzsteuer verlangen. Mein Problem ist, dass ich im Gebührenrechnungsmodul zwar "Gerichtskosten und sonstige Auslagen" "erfassen" kann. Aber: Wenn ich dort dann die 4,50 reinschreibe, erhebt RA Micro diese Kosten ohne Umsatzsteuer (kommt in der Rechnung also nach dem Bruttobetrag der Anwaltsgebühren). Wie kann ich das Problem lösen?

Besten Dank schon mal!

Re: Kosten für Schuldnerverzeichnis in Kostenrechnung

Verfasst: 22.10.2015, 12:33
von niva
ich buche die im Kostenblatt ein direkt wenn ich es abrufe, damit ich es beim Abrechnen dann nicht vergesse.

Re: Kosten für Schuldnerverzeichnis in Kostenrechnung

Verfasst: 22.10.2015, 12:45
von sunny84
:zustimm Betrag im Kostenblatt buchen, dann wird er in der Rechnung automatisch über der MwSt. aufgeführt.

Re: Kosten für Schuldnerverzeichnis in Kostenrechnung

Verfasst: 22.10.2015, 13:20
von Anahid
Dukatesse hat geschrieben: Dabei wird ja logischerweise nichts automatisch in RA Micro irgendwie eingebucht, sondern erfolgt "per Hand" als Auslage.
Du darfst das auch nicht "per Hand" als Auslage buchen, sondern als Honorarauslage. Machst Du doch mit Kosten für Aktenversendung usw. auch oder wie buchst Du die? Schließlich ist da auch MwSt drauf zu rechnen.