Buchungsart für Auslagen zurückzahlen?

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manulein
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#1

25.06.2015, 16:43

Ich hab gerade beim Buchen ein Problem und damit eine Frage an Euch. Hab in der Suchfunktion einen entsprechendes Thema nicht gefunden:

Wenn ich z.B. vom Gericht nicht verbrauchte Gerichtskosten zurückerhalte, dann buche ich die in Auslagen. Die muss ich nun der Mandantin natürlich zurückzahlen.
Wenn ich Fremdgeld an den Mandanten zurückzahle, dann ist das im Buchungsprogramm bei "Buchungsart"die Ziffer "5". Aber was für eine Buchungsart gebe ich dann ein, wenn ich Auslagen wieder an Mandant auskehre???

:panik :panik HILFE!!!!! :panik :panik :panik

Dankeschön schon mal im Voraus...
Lg,
Manulein
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#2

25.06.2015, 16:47

Wenn ich z.B. vom Gericht nicht verbrauchte Gerichtskosten zurückerhalte, dann buche ich die in Auslagen. Die muss ich nun der Mandantin natürlich zurückzahlen.
Wenn die GK nicht von euch verauslagt wurden, gehören die bei einer Erstattung der Gerichtskasse nicht in Auslagen, sondern ins Fremdgeld.
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#3

25.06.2015, 17:11

ah, ok... sorry, dann also Denkfehler von mir! *Asche auf mein Haupt*
Lg,
Manulein
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