Ich hab gerade beim Buchen ein Problem und damit eine Frage an Euch. Hab in der Suchfunktion einen entsprechendes Thema nicht gefunden:
Wenn ich z.B. vom Gericht nicht verbrauchte Gerichtskosten zurückerhalte, dann buche ich die in Auslagen. Die muss ich nun der Mandantin natürlich zurückzahlen.
Wenn ich Fremdgeld an den Mandanten zurückzahle, dann ist das im Buchungsprogramm bei "Buchungsart"die Ziffer "5". Aber was für eine Buchungsart gebe ich dann ein, wenn ich Auslagen wieder an Mandant auskehre???
HILFE!!!!!
Dankeschön schon mal im Voraus...
Buchungsart für Auslagen zurückzahlen?
- Soenny
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Wenn die GK nicht von euch verauslagt wurden, gehören die bei einer Erstattung der Gerichtskasse nicht in Auslagen, sondern ins Fremdgeld.Wenn ich z.B. vom Gericht nicht verbrauchte Gerichtskosten zurückerhalte, dann buche ich die in Auslagen. Die muss ich nun der Mandantin natürlich zurückzahlen.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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