RA Micro MB über eigene Ansprüche gegen Mandanten

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Floppy
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#1

20.02.2015, 09:33

Ich habe mal eine Frage, also entweder ich steht hier tatsächlich auf dem Schlauch, oder es hat so seine Richtigkeit.

Ich soll einen Mahnbescheid hinsichtlich offener Gebührenrechnungen unseres Mandanten erstellen. Nun habe ich im FoKo die tolle Option "eigene Gebührenansprüche" gesehen und mal draufgeklickt. RA-Micro bzw. das FoKo tut auch was es tun soll, es setzt uns als Gläubiger und unseren Mandanten als Schuldner ins Forderungskonto, soweit alles wunderbar.
Nur wenn ich jetzt nen Mahnbescheid erstelle, überspringt er mehr oder weniger den Antragsteller und beginnt gleich beim Antragsgegner. RA Micro setzt also nicht uns als Antragsteller ein, sondern lässt diesen Punkt absolut offen.

Muss ich das jetzt manuell nachbearbeiten? Möchte nicht unbedingt ne Monierung kassieren. Oder macht RA-Micro tatsächlich mal was richtig???

Wie würdet ihr es eigentlich mit der Nebenforderung für ein Mahnschreiben vorab sehen? Ich würde diese ja gerne als Verzugsschaden geltend machen, hier ist aber die Höhe ja auf 23,80 (glaub ich) begrenzt. Hier eventuell Verzinsung ab Antragstellung sinnvoll??

Für Infos wäre ich dankbar. :oops:
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#2

20.02.2015, 09:43

Das der Antragsteller übersprungen wird, ist richtig. Wenn keiner angegeben ist, nimmt das Gericht die Eintragung bei Prozessbevollmächtigter, so gesehen macht RAM mal was richtig.

Hinsichtlich der Mahnkosten kann ich Dir leider keine Hilfe anbieten.
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#3

20.02.2015, 09:59

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#4

20.02.2015, 10:19

Sorry, ist ergänzt.

Jetzt ist eine neue Frage aufgetreten.

Wenn ich bei Prozessbevollmächtigter des Antragstellers unsere beim AG Coburg hinterlegte Kennziffer verwende, dürfte es ja keine Probleme geben. Gibt es hier irgendeine Option in RA-Micro, wo ich dies anhaken, oder irgendwie gleich vorab eintragen kann, ohne dass ich dies manuell nachbessern muss?
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#5

20.02.2015, 11:13

Zunächst mal zu der ersten Frage bzgl. Mahnschreiben. Ein Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf eine Vergütung für ein Mahnschreiben. Du kannst da also nichts ansetzen.

Bezüglich der Kennziffer. Ich habe die auch. Allerdings hat mir die RA-Micro im Programm hinterlegt. Ich muss mich also nicht darum kümmern, die erscheint immer automatisch. Wenn das bei Dir noch nicht gemacht ist, solltest Du ggf. mal den Support anrufen. Ich weiß nämlich nicht, wie und wo die die hinterlegt haben.
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#6

20.02.2015, 11:23

Anahid hat geschrieben:Bezüglich der Kennziffer. Ich habe die auch. Allerdings hat mir die RA-Micro im Programm hinterlegt. Ich muss mich also nicht darum kümmern, die erscheint immer automatisch. Wenn das bei Dir noch nicht gemacht ist, solltest Du ggf. mal den Support anrufen. Ich weiß nämlich nicht, wie und wo die die hinterlegt haben.
Grundeinstellungen - Einstellungen ZV - Anträge. Dort unten "Mahnverfahren aut." auswählen und das entsprechende Mahngericht, dann kann die dazu gehörige Kennziffer eingetragen werden.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#7

20.02.2015, 11:23

Das mit dem fehlenden Beruf hatte ich nicht gesehen, war da etwas voreilig.

Zur Kennziffer: Die ist bei uns in der Kanzleiadresse (in unserem Fall Adr.-Nr. 1) hinterlegt.
In der Bemerkung nach folgendem Muster:

MB-KeZi:Kennziffer (ohne Leerzeichen)

Auf diese Art können auch für andere Mandanten, sofern dort Kennziffern bei Gerichten bestehen, diese hinterlegt werden.
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