RA-Micro: Probleme mit der Ablage - Honorar

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epicrates_c

#11

11.07.2007, 15:22

Muss mich mal korrigieren:

So, habe Steuerberater gefragt: Nach § 14 Abs. 4 UStG :

- Ab 1.1.2004 ist der Unternehmer, der einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine steuerpflichtige oder steuerfreie Leistung handelt (d.h. für Vorsteuerabzugsberechtigte ist Rechnungsnummernpflicht d.h. auch Rechnungspflicht.

- Bei Kleinsbeträgen (unter 100,00€) sind zwar die Rechnungen Pflicht, jedoch nicht die Rechnugnummernvergabe

- Alles andere ist dies nicht rechtswirksam und gibt nur Ärger mit Finanzamt !
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butterflybabe
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#12

11.07.2007, 15:24

Aber ich lese hier nur von einem Unternehmer, der an einen Unternehmer eine Rechnung stellt. Soweit klar, der meckert ja sonst wahrscheinlich eh.

Aber bei einem Verbraucher. Die zahlen doch oftmals bar in der Kanzlei.
epicrates_c

#13

11.07.2007, 15:49

Du musst eine Rechnung schreiben!!!!!!!!!! Es ist einfach so!!! Frag doch sonst einen Steuerberater, dass habe ich auch gemacht aus Interesse und er teilte mit das so mit.
Lucie
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#14

11.07.2007, 16:35

Kenn ich, kenn ich. Meiner macht das auch so. Sagt in der Besprechung z. B.: Zahlen Sie mal 250 EU als Vorschuss ein. Dann zahlt der Mandant den Betrag - oder weniger - meldet sich nie wieder, Chef legt Mandat nieder usw. Eine nachträgliche Rechnung habe ich dafür aber noch nie geschrieben. Es kommt allerhöchstens ein Schreiben a la: "....erkläre ich den gezahlten Vorschussbetrag in Höhe von EUR 250,00 zum Schlussbetrag..." - und ich buch es dann mit AltGr + Y aus. Dabei wird eine ReNr. vergeben. Aber, wie gesagt, eine Rechnung wird hier nicht geschrieben.
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
Gast

#15

11.07.2007, 17:35

Also mal im Ernst:

Wir haben und werden IMMER Rechnungen schreiben an die Mandanten, und wenn es nur um 2,50 € geht.

1. Hab ich dann kein Problem mit dem FA (von wegen Rechnungsnnummer oder Umsatzsteuerabführung etc.)

2. Hat der Mandant was in der Hand. Er zahlt einfach 100,00 € bekommt vielleicht noch eine Quittung und Ende? Mir würde das als Mandant spanisch vorkommen (im Ladenkrieg ich wegen 0,49 € einen Kassenzettel!)
Lucie
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#16

12.07.2007, 08:04

Er zahlt einfach 100,00 € bekommt vielleicht noch eine Quittung und Ende?
Genauso geht das bei uns. Die MwSt. ist auf der Quittung ausgewiesen, die Quittung hat eine Nr. und es steht auch drauf, für welchen Zweck das Geld gezahlt wurde. Wenn bei uns jemand zur Rechtsberatung vorbeikommt - und es hat sich damit erledigt - zahlt er 50 Eu und MwSt., bekommt eine Quittung - erledigt der Fall.
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Darkeyes
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#17

12.07.2007, 16:04

Es ist unbedingt nötig, dass Du eine Rechnung schreibst, da sonst das Finanzamt euch mächtig auf die Kekse geht, wenn die mal auftauchen....

Die rechnungsn, die Du noch im nachhinein schreiben musst, kannst Du ja in so nem Mini-Ordner aufbewaren (falls der Mdt. kommt und doch noch ne Rg. will)..
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Pepsi
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#18

22.07.2007, 15:41

ich schreibe immer Rechnungen und immer mit Rg Nr.. ob ich sie allerdings rausschicke ist ne andere Frage ;-)
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