2 mal Fotokopie in Strafsachen; wo trage ich die denn ein?
Verfasst: 14.10.2014, 15:17
Hallo,
laut Gesetz heißt es ja:
"Die Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG fällt in jeder Angelegenheit gesondert an.[148] Das hat zur Folge, dass sich auch die Obergrenze bzw. die Reduzierung der entstehenden Gebühr ab der 50 Kopie daran orientiert. Die Zählung bis zur Obergrenze beginnt also mit jeder neuen Angelegenheit neu. Das bedeutet, dass der Umstand, dass im Strafverfahren das vorbereitende Verfahren und das gerichtliche Verfahren (§ 17 Nr. 10a RVG) und im Bußgeldverfahren das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren (§ 17 Nr. 11 RVG) ausdrücklich verschiedene Angelegenheiten sind, dazu führt, dass die Preisreduzierung ab der 50 Kopie in jeder dieser Angelegenheiten jeweils gesondert einsetzt.[149]
Beispiel
Der Rechtsanwalt/Verteidiger fertigt in einem Strafverfahren im vorbereitenden Verfahren 45 Kopien als Aktenauszug an und im gerichtlichen Verfahren dann noch einmal 30 Kopien. [150]
Zu vergüten sind nicht 50 Seiten zu 0,50 EUR und 25 Seiten zu 0,15 EUR, sondern sowohl im vorbereitenden Verfahren als auch für das gerichtliche Verfahren die dort jeweils angefallenen Kopien nach dem Preis von 0,50 EUR. Die entstandenen Kopien werden nicht zusammengezählt
Und jetzt wüßte ich gerne, wie ich das in RA Micro eingeben kann ?
Weiß das vielleicht jemand ?
Liebe Grüße
laut Gesetz heißt es ja:
"Die Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG fällt in jeder Angelegenheit gesondert an.[148] Das hat zur Folge, dass sich auch die Obergrenze bzw. die Reduzierung der entstehenden Gebühr ab der 50 Kopie daran orientiert. Die Zählung bis zur Obergrenze beginnt also mit jeder neuen Angelegenheit neu. Das bedeutet, dass der Umstand, dass im Strafverfahren das vorbereitende Verfahren und das gerichtliche Verfahren (§ 17 Nr. 10a RVG) und im Bußgeldverfahren das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren (§ 17 Nr. 11 RVG) ausdrücklich verschiedene Angelegenheiten sind, dazu führt, dass die Preisreduzierung ab der 50 Kopie in jeder dieser Angelegenheiten jeweils gesondert einsetzt.[149]
Beispiel
Der Rechtsanwalt/Verteidiger fertigt in einem Strafverfahren im vorbereitenden Verfahren 45 Kopien als Aktenauszug an und im gerichtlichen Verfahren dann noch einmal 30 Kopien. [150]
Zu vergüten sind nicht 50 Seiten zu 0,50 EUR und 25 Seiten zu 0,15 EUR, sondern sowohl im vorbereitenden Verfahren als auch für das gerichtliche Verfahren die dort jeweils angefallenen Kopien nach dem Preis von 0,50 EUR. Die entstandenen Kopien werden nicht zusammengezählt
Und jetzt wüßte ich gerne, wie ich das in RA Micro eingeben kann ?
Weiß das vielleicht jemand ?
Liebe Grüße