2 mal Fotokopie in Strafsachen; wo trage ich die denn ein?

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andi13
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#1

14.10.2014, 15:17

Hallo,

laut Gesetz heißt es ja:

"Die Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV RVG fällt in jeder Angelegenheit gesondert an.[148] Das hat zur Folge, dass sich auch die Obergrenze bzw. die Reduzierung der entstehenden Gebühr ab der 50 Kopie daran orientiert. Die Zählung bis zur Obergrenze beginnt also mit jeder neuen Angelegenheit neu. Das bedeutet, dass der Umstand, dass im Strafverfahren das vorbereitende Verfahren und das gerichtliche Verfahren (§ 17 Nr. 10a RVG) und im Bußgeldverfahren das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren (§ 17 Nr. 11 RVG) ausdrücklich verschiedene Angelegenheiten sind, dazu führt, dass die Preisreduzierung ab der 50 Kopie in jeder dieser Angelegenheiten jeweils gesondert einsetzt.[149]

Beispiel

Der Rechtsanwalt/Verteidiger fertigt in einem Strafverfahren im vorbereitenden Verfahren 45 Kopien als Aktenauszug an und im gerichtlichen Verfahren dann noch einmal 30 Kopien. [150]

Zu vergüten sind nicht 50 Seiten zu 0,50 EUR und 25 Seiten zu 0,15 EUR, sondern sowohl im vorbereitenden Verfahren als auch für das gerichtliche Verfahren die dort jeweils angefallenen Kopien nach dem Preis von 0,50 EUR. Die entstandenen Kopien werden nicht zusammengezählt



Und jetzt wüßte ich gerne, wie ich das in RA Micro eingeben kann ?

Weiß das vielleicht jemand ?


Liebe Grüße
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#2

14.10.2014, 15:29

huch...ich hab die immer zusammengezählt und nicht nach verfahren unterschieden. :oops:

ansonsten trag ich meine kopien immer ins kostenblatt ein.
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#3

14.10.2014, 18:17

Nein, aber danke für den Hinweis! :thx
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#4

15.10.2014, 09:26

oh schade. Wir macht ihr das dann ?
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#5

15.10.2014, 14:09

RA Micro ist auch ratlos, schade
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#6

15.10.2014, 14:33

ok hab das Problem gelöst, der Thread kann gerne gelöscht werden.
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#7

15.10.2014, 14:34

und wie wurde das problem gelöst? :shock:
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Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#8

16.10.2014, 10:03

Du solltest jedenfalls nicht einen derart langen Text zitieren, ohne den Verfasser anzugeben.
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#9

16.10.2014, 10:10

andi13 hat geschrieben:ok hab das Problem gelöst, der Thread kann gerne gelöscht werden.
Wenn wir jeden Thread, der erledigt ist, löschen würden, würde so ein Forum nicht viel Sinn machen. :mrgreen: Es wäre toll, wenn Du Deine Lösung für die anderen, die mal ein ähnliches Problem haben, posten könntest. :thx
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#10

21.10.2014, 16:43

Oh sorry, dass ich mich nicht mehr gemeldet habe, ich war doch tatsächlich für ein paar Tage verreist.

Geht nur über zwei Rechnungen, leider.

@Adora Belle: Danke für den Hinweis, ich werde das nächste mal daran denken. Dachte die Rechtsprechung wäre allgemein bekannt und wollte mir nur ersparen, es in eigene Worte zu kleiden ...
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