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Auslagen und Gebühren ausbuchen

Verfasst: 05.09.2014, 10:32
von Wiedereinsteigerin74
Guten Morgen,

ich möchte über RA Micro offene Auslagen und Gebühren ausbuchen, da die Forderung uneinbringlich ist.

Ich würde jetzt über FiBu buchen, ohne Finanzkonto und dann Saldenübernahme die Auslagen ausbuchen.

Ist das so korrekt???

Bei den Gebühren bin ich unschlüssig. Eine Gutschrift würde ich nicht erstellen wollen, falls der Mandant doch irgendwann zahlen kann/möchte. Wäre auch nicht richtig, sagte mir die Steuerberaterin. Wie macht ihr es? Auch über Saldenübernahme oder Gebührenstorno???

Ich bin so unschlüssig und dankbar für eure Tipps, wie ihr es macht!!!

Vielen Dank & schönes WE.

Re: Auslagen und Gebühren ausbuchen

Verfasst: 05.09.2014, 16:04
von Soenny
Honorar würde ich per Korrekturrechnung oder Storno aus dem Aktenkonto nehmen.

Die Auslagen müssen abgeschrieben werden, nicht über Saldenübernahme "bereinigen".

Re: Auslagen und Gebühren ausbuchen

Verfasst: 14.08.2015, 11:57
von marmus
Hallo liebe Kolleginnen,

ich hab in einer ähnlichen Sache auch noch eine Frage (ich arbeite nur noch nebenbei, bin also im Alltag manchmal etwas raus :) ). Sachverhalt: Mandant insolvent, Forderungen (Honorarrechnungen) angemeldet, auch zugelassen, jetzt warten wir nur noch auf eine eventuelle Quote. Meine Chefin hätte jetzt gerne alle bisherigen Rechnungen (in verschiedenen Akten) in eine Akte umgebucht, um alles beieinander zu haben und die restlichen Akten ablegen zu können. Jetzt meine Fragen: Ist das üblich?!?! Logisch nachvollziehbar wäre es ja. Und wie mache ich das? Gutschrift und neue Rechnung in der Akte wäre ja falsch .... Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Lg marmus

Re: Auslagen und Gebühren ausbuchen

Verfasst: 17.08.2015, 22:15
von Helga
Hallo,-
wenn zumindest mal irgendein Betrag an Gebühren gezahlt wurde, würde ich zunächst mal eine Umbuchung Gebühren in Auslagen machen, damit die tatsächlich gezahlten Kosten ausgeglichen sind. Damit hat man zwar weniger Gebühren In der Akte; führt aber auch weniger Steuern an das Finanzamt an. Was dann noch an Gebühren-Soll da ist, würde ich auch mit einer Stornobuchung glatt machen um die Akte ablegen zu können.