Wie ich bereits sagte wäre es eigentlich richtiger über "GUtschrift", heißt heute glaub ich Korrekturbuchung. Saldenübernahme ist eigentlich nur für Buchungen gedacht, die nicht mit dem Programm gemacht wurden, also z.B. beim Neuanfang mit RA-Micro.
Wenn ich mich richtig erinnere, kann auch durch einen Saldoübernahme die OP Buchung nicht berichtigt (auf null gesetzt) werden.
Ablage trotz offener Posten
- paralegal6
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Hallo, ich habe hier einige uralt Akten von meiner Vorgängerin. Diese hat Auslagen und RA Gebühren etc in das Aktenkonto gebucht. Wir machen das jetzt nicht mehr. Ich kann diese Akten nun aber nicht ablegen und sie stapeln sich hier. Muss ich jetzt alles irgendwie als bezahlt buchen? Das rote Minus geht zwar durch Doppelklick weg, abgelegt werden sie aber trotzdem nicht, und das - ist wieder da. Ob da wirklich was gezahlt wurde weiss ich nicht, die Bankverbindung hat sich zwischenzeitlich auch verändert und die Akten sollen einfach weg (wäre ja eh verjährt falls noch was offen sein sollte)

- mücki
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Wenn du es dir ganz einfach machen willst:
Aktenkonto buchen - Akte auswählen - Buchungsart eingeben (ich weiß nicht, ob man hier auch eigene Texte eintragen kann) - Betrag eingeben (mit H oder S dahinter, je nachdem; in deinem Fall wohl "H") - Buchen in OP-Liste - grüner Haken, fertig.
Damit kriegst du das Aktenkonto auf jeden Fall glatt.
Aktenkonto buchen - Akte auswählen - Buchungsart eingeben (ich weiß nicht, ob man hier auch eigene Texte eintragen kann) - Betrag eingeben (mit H oder S dahinter, je nachdem; in deinem Fall wohl "H") - Buchen in OP-Liste - grüner Haken, fertig.
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Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- mücki
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Alternativ kannst du auch mal gucken, ob du die Rechte hast, bei den Akteneinstellungen Änderungen im Reiter Aktenablage vorzunehmen. Dann kann man die Akten auch mit dem bestehenden Soll ablegen.
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Na dann überleg mal

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Ich helfe mal: Weil man standardmäßig Akten nur ablegt wenn das aktenkonto auf null ist.
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Das ist richtig aber nach der Schilderung bin ich davon ausgegangen, dass RAM dort nicht als Kanzleibuchhaltungssoftware genutzt wird, sodass es keine negativen Auswirkungen haben sollte, wenn die Akten mit Sollstellungen abgelegt werden und ob ich in einem solchen Fall, die Akten (ohne Kontrolle auf ZE's) "glatt buche" oder mit Sollstellungen ablege ist dann eigentlich egal.
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