Hallo zusammen,
mal eine blöde Frage: Wir haben eine Hauptforderung eingeklagt (nebst Zinsen...) und in Ziffer 2 die vorgerichtlichen Anwaltskosten, ebenfalls nebst Zinsen... Genau so wurde das dann auch ausgeurteilt. Wenn ich allerdings die vorgerichtlichen Anwaltskosten (also die gem. 2300 VVRVG) im Foko einbuche, stehen die immer unter "unverzinsliche Kosten". (Die später per KFB festgesetzten Kosten (Verfahrensgebühr, Gerichtskosten etc.) buche ich als "Festgesetzte Kosten", welche dann unter "verzinsliche Kosten" geführt werden.)
Liegt der Fehler jetzt bei mir, bei RA Micro oder gar beim Gericht?
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Buch die vorgerichtlichen Kosten auch als festgesetzte Kosten ein und änder halt den Buchungstext entsprechend ab. Oder als Hauptforderung. Anders geht die Verzinsung nicht.
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