Stornierung/Gutschrift von Vorschussrechnungen

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Ayla
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#1

05.06.2013, 22:25

Hallo,

gibt es eine andere Möglichkeit Rechnungen zu stornieren bzw. Gutschriften zu erteilen, als direkt über Gutschrift zu gehen?

Bei uns werden keine Vorschussrechnungen erteilt, sondern nur "richtige" Rechnungen. So muss ich jedes Mal eine Gutschrift erteilen, wenn z. B. Berufung eingelegt wurde und ich die zweite Instanz inklusive der Anrechnung abrechnen möchte.

Ich könnte im Rechnungsprogramm ja direkt stornieren, wenn es Vorschussrechnungen sind. Wie aber handhabt man das, wenn es eben keine Vorschussrechnungen sind?

Ich habe jetzt z. B. eine Akte, wo erst eine GG + VG abgerechnet wurde, dann eine Rechnung nur über TG, dann eine VG für die Berufung zu einem zu niedrigen GW. Muss ich nun für alle 4 Rechnungen einzeln Gutschriften erteilen und die zu der nunmehr von mir zu erstellenden Rechnung packen? Sollte es zu einem Termin kommen, habe ich dann ja 5 Gutschriften in der Akte! Ist doch Irrsinn.... :?

LG Ayla
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Soenny
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#2

06.06.2013, 06:28

Muss ich nun für alle 4 Rechnungen einzeln Gutschriften erteilen und die zu der nunmehr von mir zu erstellenden Rechnung packen?
Ja, mußt du ;)
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Tanja
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#3

06.06.2013, 07:03

Ja, Du musst zu allen Rg. Gutschriften erteilen.

Das ist ja eine doofe Regelung. Warum wird das bei Euch so gemacht (doofe Frage, würde mich aber mal interessieren :mrgreen:)?

Es wäre doch viel einfacher, eine angemessene Vorschussrechnung zu erteilen (meinetwegen im Laufe der I. Instanz) und dann nachher nach Abschluss der II. Instanz (jetzt auf Deine o. g. Akte bezogen) eine ordentliche Schlussrechnung, bei der der Vorschuss angerechnet oder, falls er noch nicht gezahlt wurde, die Vorschussrechnung storniert wird. Dann hättest Du höchstens 1 Gutschrift in der Akte anstatt 4. Das ist ja nachher im Aktenkonto auch das reinste Wirrwarr...
Liebe Grüße
Tanja
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Ayla
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#4

06.06.2013, 08:54

Tanja, genau so sehe ich es auch. Warum das hier so gemacht wird - keine Ahnung, mir unerklärlich. Bin aber heute auch erst den 4. Tag hier... :wink: da heb ich mir die Klugscheißerei lieber für etwas später auf :pfeif :lol:
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#5

07.06.2013, 07:06

Achso. Du bist noch ganz neu dort, ok :mrgreen:, aber fragen würde ich trotzdem, warum das so gehandhabt wird.
Liebe Grüße
Tanja
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Tigerle
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#6

07.06.2013, 08:10

Ich sehe es auch so, dass Du für alle Rechnungen eine Gutschrift erteilen musst.

Na, wenn Du neu bist, kannst ja gleich mal einen Verbesserungsvorschlag machen, mit dem Hinweis, viel weniger Zeitaufwand, weniger Kosten etc.
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Tanja
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#7

08.06.2013, 07:50

Tigerle hat geschrieben:Na, wenn Du neu bist, kannst ja gleich mal einen Verbesserungsvorschlag machen, mit dem Hinweis, viel weniger Zeitaufwand, weniger Kosten etc.
Diese Argumentation hätte ich auch vorgeschlagen.
Liebe Grüße
Tanja
nikontschuk

#8

08.06.2013, 15:38

Frage:

Wenn ich das richtig verstanden habe, heißt es, dass du, wenn du stonierst, die Buchung durch eine Gutschrift wieder wegmachst, ich würde mal gerne wissen, wie es mit der Umsatzsteuer ist, weil die Rechnung zwar als bezahlt markiert ist, aber später in der Umsatzsteuerabrechnung, ja die Umsatzsteuer auftaucht. Kann man die Rechnung tatsächlich entfernen?

Schöne Grüße aus Bamberg
Zuletzt geändert von nikontschuk am 24.08.2013, 22:44, insgesamt 2-mal geändert.
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Rumpelstilzchen
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#9

08.06.2013, 19:22

Eine "Endrechnung" zu erstellen, eann das Verfahren noch nicht beendet ist, ist mehr als gefährlich. Du bist bei einer Endrechnung nämlich sowohl an die Quote wie auch an den Streitwert gebunden. Eigentlich kann der Mandant darauf bestehen, dass eine Endrechnung auch eine solche ist und nicht wieder z. B. durch Änderung des Streitwertes geändert wird. Ich, als Mandant, würde nach einer Endrechnung auch nur diese bezahlen und keinen Cent mehr.
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Ayla
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#10

11.06.2013, 11:57

Rumpelstilzchen, genau dieses Problem verstehen die Anwälte immer nicht. Sie wollen nicht mit Vorschussnoten arbeiten, machen alles aber nur unnötig kompliziert. Und genau das mit dem Streitwert und dem Gebührensatz habe ich schon so oft vorgebracht, stoße aber immer auf taube Ohren. Ich versteh es nicht :?
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