Stornierung/Gutschrift von Vorschussrechnungen

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Rumpelstilzchen
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#11

11.06.2013, 12:18

Schrecklich, diese Anwälte. Einfach nur ein Störfaktor in der Kanzlei :lol: :lol: :lol:
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Tanja
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#12

11.06.2013, 16:50

Rumpelstilzchen hat geschrieben:Schrecklich, diese Anwälte. Einfach nur ein Störfaktor in der Kanzlei :lol: :lol: :lol:
132
Liebe Grüße
Tanja
nikontschuk

#13

08.09.2013, 19:18

Frage:

Wie hast du das jetzt geregelt, dass die Rechnung nicht als Vorschussrechnung wieder rausgebucht worden/wurde (ist)?

Schöne Grüße aus Bamberg

P.S. Zu deiner Frage: Vielleicht einfach eine Rechnung (Abschlussrechnung) erstellen, dann tatsächliche Kosten die bereits gezahlt wurden abziehen und Differenz auszahlen?
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Adelia
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#14

09.09.2013, 07:45

Rechnet ihr denn immer über Vorschussrechnungen ab?

Wir gehen immer ganz normal auf Kostenrechnung RVG und dann erstell ich meine Rechnung - zuerst über die Verfahrensgebühr, später VG+TG abzüglich bereits gezahlter Gebühren und Auslagen und so weiter und sofort. Also entsprechend nach dem, was in der Akte passiert.

Darüber hat sich noch nie einer beschwert. Wir arbeiten in dem Sinne gar nicht mit Vorschussrechnungen und stornieren auch nie etwas.
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Anahid
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#15

09.09.2013, 09:31

Also ich rechne nur dann über Vorschussrechnung ab, wenn tatsächlich ein Vorschuss von z.B. 500,00 € verlangt wird. Ansonsten mach ich das wie Du Adelia.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
bürotipse
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#16

18.09.2013, 10:30

Kennt sich jemand mich Buchhaltung aus?

Folgendes Problem.

Rechnung gestellt am 27.06.13
Bezahlt von RS am 21.08.2013.

Jetzt soll ich die Rechnung stornieren obwohl sie bezahlt ist.
Wir arbeiten mit RA-Micro.
Wenn ich in die FiBu gehe und das stornieren will sagt das Programm
"stornieren nicht mögich da Rechnung bezahlt"

Wie mache ich das jetzt???
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Frau Cindy
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#17

18.09.2013, 10:51

ME kann eine bezahlte Rechnung nicht mehr storniert werden. Die Zahlung wird einfach von einer weiteren/korrigierten Rechnung abgezogen. Weshalb soll denn ein Storno erfolgen?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Tanja
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#18

19.09.2013, 07:29

Du kannst eine Gutschrift über die bereits bezahlte Rechnung erstellen (soweit ich das weiß) und den Betrag, der bereits bezahlt wurde, muss dann von einer neu zu erstellenden Rechnung abgezogen werden.
Liebe Grüße
Tanja
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#19

19.09.2013, 10:34

Danke schon mal. Werde ich mal ausprobieren.

Frau Cindy: Keine Ahnung warum das storniert werden soll. Einzige Antwort vom Chef war "Ist einfach so"
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Pepsi
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#20

25.09.2013, 16:29

Frau Cindy man merkt, dass du mit Datev arbeitest ;-)

In RA Micro muss eine Rechnung storniert werden, wenn man eine neue Rechnung machen will, weil die Rechnung eine Sollbuchung ist und die BEzahlung eine Habenbuchung und er wenn du eine neue Rg schreibst den ganzen Betrag ins Soll bucht (es sei denn man ändert es per Hand). Er würde im Aktenkonto also die Zahlung nicht abziehen.

Bei Datev ist das anders, weil die OPs in einer Extratabelle sind ;-)
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