Stornierung/Gutschrift von Vorschussrechnungen

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#51

13.02.2016, 19:32

Anahid hat geschrieben:Dein Vorschlag ist super :) Du brauchst aber eigentlich keine Korrekturrechnungen zu machen. Du kannst bei Deiner Schlussrechnung die Vorschussrechnungen unten anrechnen. Dann baut Dir RAM unter Deine Rechnung einen Stornovermerk bzgl. der Vorschussrechnungen.
Hallo, ich wende mich mal an die "Buchhaltungsprofis" und Aktenkonto-Kenner.
Ich bin noch nicht lange in dem jetzigen Büro und habe keine Erfahrung mit dem Aktenkonto oder der Buchhaltung.

Ich habe jetzt schon mehrere Akten in der Hand gehabt, in denen am Anfang des Mandats eine Rechnung erstellt wurde, teilweise über VG und TG, diese aber nicht als Vorschussrechnung bezeichnet sind.
Wenn jetzt am Ende des Mandats z.B. noch eine Einigungsgebühr abgerechnet werden muss oder sich der Gegenstandswert geändert hat, könnt man dann auch, wie oben beschrieben, die erste Rechnung anrechnen und die geleistete Zahlung (netto, wie ich schon gelernt habe ;) ) abziehen?
Wie werden die Gerichtskosten abgezogen?

Mit der Lösung der Korrekturrechnung und dann neu abrechnen kann ich mich nicht so ganz anfreunden.
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Adelia
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#52

15.02.2016, 05:57

So würde ich es auch machen.
In der Zeile, wo ich die erste Rechnung in Abzug ziehe, schreibe ich immer noch die Rechnungsnummer der ersten Rechnung mit rein.
Amy_23
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#53

13.02.2018, 10:27

Adelia hat geschrieben:Rechnet ihr denn immer über Vorschussrechnungen ab?

Wir gehen immer ganz normal auf Kostenrechnung RVG und dann erstell ich meine Rechnung - zuerst über die Verfahrensgebühr, später VG+TG abzüglich bereits gezahlter Gebühren und Auslagen und so weiter und sofort. Also entsprechend nach dem, was in der Akte passiert.

Darüber hat sich noch nie einer beschwert. Wir arbeiten in dem Sinne gar nicht mit Vorschussrechnungen und stornieren auch nie etwas.
Wie machst du dann die Abschlussrechnung? Wo genau bringst du die Zahlungen in Abzug?
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