Buchung Einnahme Honorarauslagen

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Julianchen
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#1

04.06.2013, 15:37

Hallo,

unser Steuerbüro hat uns gestern auf ein Problem hingewiesen. Es geht um die Erstattung der Honorarauslagen. Wenn der Mandant die Rechnung zb. über die Akteneinsicht zzgl. Umsatzsteuer bezahlt hat, habe ich das bisher normals als Erlös ins Aktenkonto gebucht.

Jetzt kam gestern die Monierung, ich müsse die Erstattung der Honorarauslagen genau wie die Ausgabe auf ein entsprechendes eigenes Honorarauslageneinnahmekonto buchen, sprich vom Rest der Rechnung splitten muss. Jetzt habe ich aber für die Honorarauslagen nur ein Aufwandskonto und kein Erlöskonto, das Parallel dazu läuft. Eine Umkehrbuchung geht auch nicht.

Wie macht ihr das? Hat jemand ne Idee? Meine Chefin besteht jetzt drauf, dass wir das genauso machen. Ich finde nur technisch keine Lösung.
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Fräulein Fi
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#2

04.06.2013, 15:53

da hatte meine Steuerberaterin bisher zum Glück noch kein Problem mit... :pfeif
aber wenn das so gewünscht ist, würd ich in der Kontenverwaltung noch ein Erlöskonto "Honorarauslagen" anlegen und die Einnahmen dann eben dahin buchen
Julianchen
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#3

04.06.2013, 16:03

Das wäre auch mein nächster Schritt. Ich habe das ehrlich gesagt auch noch nie gehört, dass man das so buchen muss. Hatte auch noch nie einer Probleme damit.

Ne andere Lösung sehe ich auch nicht. Dachte nur, es kennt da jemand den ganz korrekten Weg. :pfeif

Ps. Es ist wirklich immer toll, wenn den Chefs von außen irgendwelche Flöhe ins Ohr gesetzt werden. :roll:
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Anahid
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#4

04.06.2013, 18:06

Ehrlich gesagt verstehe ich jetzt nicht ganz, wie Du buchst.

Wenn Du 12,00 € Aktenauslage hast, dann buchst Du die doch wahrscheinlich über 7 (Auslage) in der Akte raus, oder?

Nun machst Du die Rechnung und berechnest diese 12,00 € nicht unter Auslage, sondern über Honorar, damit Du auf die 12,00 € Auslagen die Mehrwertsteuer ziehen kannst.

In dem Moment ergibt sich doch automatisch ein Problem, da Du dann eine Honorarsollstellung erhältst. Wenn der Mandant zahlt, ist Dein Honorar zwar auf Null, doch dann stehen doch in Deiner Akte immer noch 12,00 € Auslagen aus. Wie buchst Du die raus? Oder änderst Du den zu buchenden Betrag der Kostenrechnung für das Aktenkonto mit der Hand ab?

Ich verrate Dir wie ich das mache:

Auslagen, die von mir ohne Mehrwertsteuer zu zahlen sind (wie z.B. EMA, GK für Aktenübersendung, etc.) buche ich normal über Auslagen raus. ABER: Ich habe auch in meiner EMA eindeutig drin stehen, dass die Anfrage im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Mandanten XY gestellt wird. Dieser Satz reicht nach Angabe meines Steuerberaters aus, dass ich die Auslagen als Auslagen weiterberechnen kann und hier keine Mehrwertsteuer draufrechnen muss.

Andere Auslagen, die Mehrwertsteuer enthalten, wie z.B. Parkhauskosten o.ä. buche ich über Honorarauslagen aus der Akte raus (Y). Wenn ich dann die Rechnung an den Mandanten stelle steht dieser Betrag auch als Auslagen aufgelistet und bei Bezahlung wird das auch darüber automatisch ausgebucht.
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#5

04.06.2013, 18:15

Auslagen, die von mir ohne Mehrwertsteuer zu zahlen sind (wie z.B. EMA, GK für Aktenübersendung, etc.)
:shock: Du gibst die dann ohne USt. weiter?

Ich zitiere mal aus einem anderen Fred:
Hier der Text:

Wir haben von dem für uns zuständigen Finanzamt Siegburg die mündliche Mitteilung erhalten, daß es sich bei

- Aktenversendungspauschalen,
- Grundbuchauszügen,
- Handelsregisterabfragen,
- Anschriftenermittlungen,

eben nicht um sog. durchlaufende Posten handelt.

Es handelt sich hier um öffentliche Gebühren, die vom Auftraggeber – also von uns – geschuldet werden. Es handelt sich hierbei um umsatzsteuerpflichtige Entgelte, weil diese Beträge nicht im Namen und für Rechnung eines anderen verauslagt werden und auch nicht auf Namen und Rechnung eines anderen verauslagt werden können, da nur wir, nicht aber der Mandant, diese Einsichtnahmen beantragt und erhält.

Die Möglichkeit der Weiterbelastung dieser öffentlichen Gebühren ist ohne jede Bedeutung.

Durchlaufende Posten sind weiterhin Gerichtkostenvorschüsse und Gerichtsvollzieherkosten.

Ausschlaggebend für diese Mitteilung des FA Siegburg ist § 10 UStG sowie Nr. 149 Abs 3 Satz 2 und Abs. 6 Satz 3 und 4 UStR.

Diese Auffassung vertritt ebenso die Rechtsanwaltkammer Köln (vgl. auch http://www.rak-koeln.de" target="blank, downloads: Die Rechnung in der Anwaltskanzlei).
Beitrag #86
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#6

04.06.2013, 19:57

Anahid hat geschrieben:Ehrlich gesagt verstehe ich jetzt nicht ganz, wie Du buchst.

Wenn Du 12,00 € Aktenauslage hast, dann buchst Du die doch wahrscheinlich über 7 (Auslage) in der Akte raus, oder?

Nun machst Du die Rechnung und berechnest diese 12,00 € nicht unter Auslage, sondern über Honorar, damit Du auf die 12,00 € Auslagen die Mehrwertsteuer ziehen kannst.

In dem Moment ergibt sich doch automatisch ein Problem, da Du dann eine Honorarsollstellung erhältst. Wenn der Mandant zahlt, ist Dein Honorar zwar auf Null, doch dann stehen doch in Deiner Akte immer noch 12,00 € Auslagen aus. Wie buchst Du die raus? Oder änderst Du den zu buchenden Betrag der Kostenrechnung für das Aktenkonto mit der Hand ab?

Ich verrate Dir wie ich das mache:

Auslagen, die von mir ohne Mehrwertsteuer zu zahlen sind (wie z.B. EMA, GK für Aktenübersendung, etc.) buche ich normal über Auslagen raus. ABER: Ich habe auch in meiner EMA eindeutig drin stehen, dass die Anfrage im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Mandanten XY gestellt wird. Dieser Satz reicht nach Angabe meines Steuerberaters aus, dass ich die Auslagen als Auslagen weiterberechnen kann und hier keine Mehrwertsteuer draufrechnen muss.

Andere Auslagen, die Mehrwertsteuer enthalten, wie z.B. Parkhauskosten o.ä. buche ich über Honorarauslagen aus der Akte raus (Y). Wenn ich dann die Rechnung an den Mandanten stelle steht dieser Betrag auch als Auslagen aufgelistet und bei Bezahlung wird das auch darüber automatisch ausgebucht.

Nein ich buche Ausgaben wie Ema, Akteneinsicht und Co. in die HOnorarauslagen. Das ist ein Aufwandskonto im Viererbereich. Da wird die Umsatzsteuer gleich mit draufgebucht bzw. rausgerechnet und auch so ins Aktenkonto unter Gebühren gebucht. Die 1600er Konten für die Auslagen werden dabei nicht angesprochen.

Mein Problem ist jetzt eben, dass das Steuerbüro möchte, dass ich die Einnahmen darauf nicht einfach als Zahlung auf die Rechnung buche, sondern eben auch auf ein entsprechendes Konto nur für diese Sachen, also Auslagen mit Steuer. Ich habe noch nie gehört, dass man derartige Einnahmen auch gesondert buchen muss.

Das war eben mein Problem an der Sache und ich würde eben gern wissen, ob es andere auch so machen.
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#7

04.06.2013, 22:02

Es sind keine Gebühren, es sind Honorarauslagen und die gehören auf ein extra Sachkonto und die stehen auch nicht im Aktenkonto, sondern im Kostenblatt, weil sie im Aktenkonto bei Gebühren und Auslagen nichts zu suchen haben. Wenn du mal über die Suchfunktion "Honorarauslagen" eingibst, dann findest du auch eine genau Beschreibung zu dem Thema ;)
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#8

05.06.2013, 08:59

Ja Sanny, ich gebe die ohne Mehrwertsteuer weiter, da ich die Anfragen entsprechend geändert habe, dass klar daraus hervorgeht, für wen diese gestellt werden. Nach Auskunft meines Steuerberaters reicht das aus, um diese Auslagen ohne Mehrwertsteuer weitergeben zu können. Aber der Satz "für Rechnung von XY (vollständiger Name und Adresse) muss zwingend in die Anfrage rein.
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#9

05.06.2013, 09:17

Damit dürfte der StB auf dem Holzweg sein. Selbst wenn du diesen Satz einbaust, wird sich das FA im Falle aller Fälle nicht damit zufrieden geben. Bei Akteneinsichten z.B. kann eben nur der RA und NICHT der MA "Besteller" sein, somit kann auch die Rg. nicht auf den Mandanten ausgestellt werden, was zur Folge hat, daß diese LEISTUNG zu besteuern ist. Ich würde mich, bevor ich bei einer Prüfung das böse Erwachen erlebe, mit dem zuständigen FA in Verbindung setzen und mir was schriftlich geben lassen. In dem Fred, aus dem ich oben zitiert habe, steht im übrigen auch einiges zu dem Thema, u.a. auch, daß bei einer Userin eine Nachforderung vom FA gestellt wurde, da z.B. diese Akteneinsichten unversteuert abgerechnet wurden.
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#10

05.06.2013, 09:18

Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

den LInk hatte ich vergessen ;)
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