blanko PfüB-Formular

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Fräulein Fi
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#1

08.05.2013, 10:15

Hallo zusammen,

das Vollstreckungsgericht fordert mich auf, eine Seite des PfüBs zu korrigieren und neu zuzusenden... :shock: Aus der E-Akte kann ich den PfüB nur als pdf öffnen - weiß jemand, obs die Möglichkeit gibt, ein Blankoformular zu drucken??

Muchas gracias!
dat Frollein
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sunny84
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#2

08.05.2013, 10:17

Ob das RAM geht, weiß ich nicht. Notfalls würd ich das hier nehmen http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/ ... nn=1469988" target="blank
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
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Fräulein Fi
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#3

08.05.2013, 10:28

great! ich danke dir! :huepf
mmarita
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#4

09.05.2013, 12:38

ich kann die ausgefüllten PDF Formulare in unserem Programm auch nur als PDF öffnen. Aber das PDF Formular hat doch Felder, die man dann einfach ändern kann und dann eben speichern und die Seite neu drucken. LG, Marita
leoniemaus5
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#5

17.05.2013, 09:11

Fräulein Fi von RAM wird dazu nur gesagt, dass die "Bearbeitung eines erstellten PfÜbs" in einer der nächsten Versionen erst möglich sein wird. Deren Techniker sind dran. :) LG T
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Fräulein Fi
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#6

29.05.2013, 12:30

zur Zeit brauch ich das RAM-PfüB-Formular eh nicht verwenden, weil Nürnberg die "echten" haben will... :?
aber danke trotzdem, leonie!
mmarita
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#7

29.05.2013, 13:51

aha, so was. Wusste ich gar nicht, dass das was Besonderes ist. Bei uns werden eh die "echten" Formulare ausgefüllt und ich kann die ganz normal wieder aufrufen und bearbeiten...
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