Liebe Kolleginnen und Kollegen,
erst einmal wünsche ich allen ein frohes neues Jahr.
So und nun zu meinem Anliegen: Ich mache gerade den ersten ZV Auftrag im neuen Jahr.
Wir haben nun ne neue Maske und ich bin etwas verunsichert:
Bislang war es ja so, dass im Auftrag, sofern für den Fall der Fälle eV abgenommen werden soll, die Gebühren für die eV gleich mitaufgeführt wurden.
In der neuen Maske ist es nicht so. Ist das korrekt?
ZV ab 2013 mir RA Micro
im allgemeinen Fred hab ich das auch schon gepostet, weiß nich, warum das so ist. Aber es gibt da noch einen button für "Vermögensauskunft", du musst ja nich vorher fruchtlos vollstrecken, wenn du darüber gehst, bucht er dir die "EV Gebühr"
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Hurra!!! Ich kann mich Kollegin Lillymaus nur anschließen! Auch mir dreht sich hier grad der Kopf ... bei RA Micro sieht die ZV ja jetzt völlig anders aus
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Hallo alle zusammen.
Ich bin nun auch dabei, den ersten ZV-Auftrag für dieses Jahr zu machen und bin auch etwas stutzig geworden. Habe bei der Maske nichts angeklickt, da ein einfacher ZV-Auftrag gemacht werden soll über einen Teilbetrag. Es sollen auch keine Raten gezahlt werden. Falls der Schuldner nicht zahlen kann, soll die eV abgenommen werden. Bei der Vorlage des Antrags ist jetzt aber aufgeführt:
Sofern das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft zur Durchführung kommt, wird gebeten, für diesen Antrag die nachstehend mitgeteilten Auftragskosten zu berücksichtigen.
Also müssten doch irgendwo die eV-Gebühren aufgeführt sein, oder nicht? Oder muss ich das per Hand einbuchen? oder versteh ichs nicht?
Ich bin nun auch dabei, den ersten ZV-Auftrag für dieses Jahr zu machen und bin auch etwas stutzig geworden. Habe bei der Maske nichts angeklickt, da ein einfacher ZV-Auftrag gemacht werden soll über einen Teilbetrag. Es sollen auch keine Raten gezahlt werden. Falls der Schuldner nicht zahlen kann, soll die eV abgenommen werden. Bei der Vorlage des Antrags ist jetzt aber aufgeführt:
Sofern das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft zur Durchführung kommt, wird gebeten, für diesen Antrag die nachstehend mitgeteilten Auftragskosten zu berücksichtigen.
Also müssten doch irgendwo die eV-Gebühren aufgeführt sein, oder nicht? Oder muss ich das per Hand einbuchen? oder versteh ichs nicht?
aber Leute, ihr wisst schon, dass es jetzt sinnvoller erscheint erst die Vermögensauskunft einzuholen statt wie früher die ZV zu betreiben?
- SteffiK.
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Am Samstag bei RA-Micro haben die uns das so erklärt:
Es stand wohl noch nicht ganz fest, ob es für einen kombinierten Auftrag weiterhin eine EV-Gebühr gibt. Die in Berlin haben den Gesetzestext so interpretiert, dass es nur ein Auftrag ist und somit auch nur eine Gebühr (die ZV-Gebühr) anfällt. Mittlerweile haben sich aber wohl mehrere beschwert und es soll jetzt wohl abgeändert werden. Die Änderung ist dann mit dem nächsten Update verfügbar.
Wenn wir jetzt die Gebühr mit in den kombinierten Auftrag haben wollen, müsste man den Textbaustein bearbeiten und dafür den Platzhalter $ev einsetzen.
Allerdings wird die Gebühr dann nicht, wie bisher, als Textzwischenzeile im Forderungskonto gebucht.
Es stand wohl noch nicht ganz fest, ob es für einen kombinierten Auftrag weiterhin eine EV-Gebühr gibt. Die in Berlin haben den Gesetzestext so interpretiert, dass es nur ein Auftrag ist und somit auch nur eine Gebühr (die ZV-Gebühr) anfällt. Mittlerweile haben sich aber wohl mehrere beschwert und es soll jetzt wohl abgeändert werden. Die Änderung ist dann mit dem nächsten Update verfügbar.
Wenn wir jetzt die Gebühr mit in den kombinierten Auftrag haben wollen, müsste man den Textbaustein bearbeiten und dafür den Platzhalter $ev einsetzen.
Allerdings wird die Gebühr dann nicht, wie bisher, als Textzwischenzeile im Forderungskonto gebucht.
Wir kapern das Beck´s Schiff
und segeln zur Barcardi Insel...
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....kann man doch per clipboard einfügen oder ??DiniLini hat geschrieben:Hallo alle zusammen.
Ich bin nun auch dabei, den ersten ZV-Auftrag für dieses Jahr zu machen und bin auch etwas stutzig geworden. Habe bei der Maske nichts angeklickt, da ein einfacher ZV-Auftrag gemacht werden soll über einen Teilbetrag. Es sollen auch keine Raten gezahlt werden. Falls der Schuldner nicht zahlen kann, soll die eV abgenommen werden. Bei der Vorlage des Antrags ist jetzt aber aufgeführt:
Sofern das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft zur Durchführung kommt, wird gebeten, für diesen Antrag die nachstehend mitgeteilten Auftragskosten zu berücksichtigen.
Also müssten doch irgendwo die eV-Gebühren aufgeführt sein, oder nicht? Oder muss ich das per Hand einbuchen? oder versteh ichs nicht?
- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich habe das mal aus dem anderen Fred kopiert, weil bei mir nach dem Patch folgendes passiert ist:India hat geschrieben:Also ich hatte das Problem, dass zwar das Update zum 01.01. geklappt hatte, jedoch waren sämtliche neuen Textbausteine nicht eingepflegt. Ein Anruf beim support von ra-micro hat dann geholfen. Die nette Dame nannte mir eine http-seite, mit der ich sämtliche Patch´s neu installieren konnte. Falls jemand diese benötigt, ich kann sie morgen mitteilen, wenn ich wieder am AP sitze.
Ich habe einen ZV-Auftrag ohne Meldeauskunft machen wollen. Soweit hat alles funktioniert, jedoch wurde kein Briefkopf gezogen. Der Support war ratlos. Ich habe mir dann die Akte mal genau angesehen. Es war zwar ein Gericht aufgenommen für den Gegner, jedoch war die Adressnummer nicht eine von RAM vorgegebene mit 9 am Anfang, sondern eine per Hand neu erfaßte mit einer 2er Nummer, warum auch immer (ich weiß nicht wie oft ich predige, welche Adressnummern genommen werden sollen ). Jedenfalls habe ich dann das Gericht gelöscht und mit der 9er Nummer neu erfaßt und hatte dann auch einen Briefkopf.
Warum sich RAM das zuständige Gericht nicht mehr selber zieht, verstehe ich nicht wirklich. Das Feld für das zuständige Gericht war leer, trotzdem ging der Editor auf und nach Übergabe wurde der Text an Word übergeben.
Wollte ich nur kurz mitteilen, falls jemand auch so was hat
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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