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Forderungskonto - Zinsen!!

Verfasst: 04.12.2012, 08:50
von Heffi89
Guten Morgen!

Ich hab ein Problem mit dem Forderungskonto und den zu berechnenden Zinsen.

Der Gerichtsvollzieher hat hier zweimal angerufen und rumgenörgelt, dass das Forderungskonto nicht korrekt wäre.
Nach dem Überprüfen sieht das Konto ungefähr so aus:

Titel: Vollstreckungsbescheid
-Hauptforderung rückständige Miete
-Hauptforderung Schadensersatz aus Mietvertrag
-Zinsforderung (Zinsen vom 16.07.2011 bis 02.08.2011)
-Zinsforderung (Zinsen vom 03.08.2011 bis 24.08.2011)
-Festgestze Kosten/Kosten des Mahnverfahrens
-ZV-Gebühr
-EV-Gebühr
-Auslagen Gerichtsvollzieherkosten

Laut Vollstreckungsbescheid kommen noch weitere laufende Zinsen von 5 % über Basiszinssatz aus der rückständigen Miete ab dem 25.08.2011 hinzu.

Aber sobald ich die Zinsberechnung in das Forderungskonto eingebe, berechnet er mir die Zinsen scheinbar von den Auslagen GVZ-Kosten. Die GVZ-Kosten sind vom 22.03.2012. Das zeigt er mir dann auch an:
"Zinsen vom 22.03.2012 bis 03.12.2012
Basiszins 04.12.2012: 0,12 %"

Aber das soll er ja gar nicht berechnen, oder versteh ich das jetzt nur nicht? Der GVZ meinte auch, das wäre falsch. :shock:

Wenn ich die Zinsberechnung wieder rausnehme, berechnet er überhaupt keine Zinsen mehr. Ich saß das gestern Abend 'ne Stunde dran und krieg die Krise. :evil:

Re: Forderungskonto - Zinsen!!

Verfasst: 04.12.2012, 09:26
von Soenny
Prüf mal bitte, ob du bei den Hauptforderung den richtigen Zinsbeginn hast und ob du ein Zinsende angegeben hast.

Re: Forderungskonto - Zinsen!!

Verfasst: 08.09.2020, 08:57
von paralegal6
Hallo, ich habe hier ein FoKo in das ich vorgerichtliche Kosten (festgesetzt im MB) mit 9% üB eingeben möchte. RAM gibt mir nur 4% und 5% üB an, es ist aber kein Verbraucher beteiligt. Wie gebe ich das nun ein? :thx

Re: Forderungskonto - Zinsen!!

Verfasst: 11.09.2020, 10:37
von Geniesserin
Ich würde es unter Buchungsart 4, vorgerichtliche Kosten eingeben. Dabei kannst Du mehr Zinssätze auswählen. Dann als Datum das Zinsbeginndatum.