Erstellung Rechnung mit VKH-Gebühren

In diesen Bereich gehören alle Themen, die Handhabung, Technik oder Benutzung von RA-Micro betreffen.
Antworten
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

19.01.2012, 11:37

Hallo!

Wir waren in einer Kindesunterhalt-Sache in Untervollmacht tätig. Jetzt bittet der Hauptbevollmächtigte um Übersendung unserer Kostenrechnung, damit er gegenüber der Staatskasse abrechnen kann.

Nun ist die Frage: Wie stelle ich im RA-Micro eine Rechnung mit VKH-Gebühren? Die VKH-Gebühren werden ja eigentlich nur im VKH-Kostenfestsetzungsantrag errechnet. Im Rechnungsprogramm werden ja immer die gewöhnlichen Gebühren errechnet, oder? Ich möchte aber eben keinen KFA machen, sondern eine Rechnung an den Hauptbevollmächtigten bzw. dessen Mandanten.

Oder sollte ich über unsere Kosten selbst einen Festsetzungsantrag stellen? Die Verfahrenskostenhilfe wurde mit auf uns erstreckt.

Danke im Voraus für Eure Hilfe!
Irilein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 30
Registriert: 18.01.2012, 12:50
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)

#2

19.01.2012, 12:17

Dann mach doch einen KFA, buch den Betrag ins Aktenkonto und änder den im Word einfach in eine Rechnung ab. Oder habt ihr Direktdruck? Du kannst aber auch einen KFA an den Hauptbevollmächtigten schicken. Den reicht er dann mit ein und ihr erhaltet euer Geld.
Sanya
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 468
Registriert: 14.08.2008, 09:58
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#3

19.01.2012, 14:37

:thx Ja, ich glaub ich werd nen KFA machen und den an den Hauptbevollmächtigten schicken, damit er diesen zuammen mit seinem KFA einreichen kann.

Kannst Du mir sagen, welche Textbausteine ich im RA-Micro für den KFA verwenden muss (Einleitungstext etc.)? Ich musste noch nie einen VKH-KFA machen!
Antworten