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RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung

Verfasst: 28.10.2010, 08:31
von sasasen01
Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte wieder einmal Eure Hilfe. Mein Chef hätte gerne eine komplizierte Zinsberechnung und er meint, daß das über das RA-Micro Programm ja kein Problem sein dürfte. Es ist aber leider so, daß ich entweder zu dumm bin, das Programm richtig zu bedienen oder aber das Programm diese Berechnungen nicht hergibt.

Es geht um folgendes:
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.291,96 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 677,99 Euro seit dem 01.06.2008 und aus einem Betrag in Höhe von 613,97 Euro seit dem 01.05.2009, abzüglich am 04.06.2009 gezahlter 500,00 Euro, am 24.07.2009 gezahlter 280,00 Euro und am 07.09.2009 gezahlter 240,00 Euro zu zahlen.

2.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Nebenkostenvorauszahlungen für den Zeitraum Juni bis Dezember 2009 in Höhe von 1.120,00 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von jeweils 160,00 Euro seit dem 03.06.2009, 04.07.2009, 04.08.2009 abzüglich am 29.07.2009, am 07.09.2009, am 30.10.2009 und am 04.12.2009 jeweils gezahlter 160 Euro.

Kann mir jemand sagen, ob ich das mit dem RA-Micro Programm ausrechnen kann oder muß ich das alles von Hand zu Fuß machen (dann kriege ich echt die Krise).

Vielen lieben Dank schon einmal für Eure Hilfe!

Re: RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung

Verfasst: 28.10.2010, 08:36
von Soenny
Das ist doch kein Problem ;)

Du gibst die einzelnen Beträge mit dem jeweiligen Zinsbeginn ein, also 677,99 Euro seit dem 01.06.2008 und 613,97 Euro seit dem 01.05.2009 sowie die 3 x 160 € mit den entsprechenden Daten, dann buchst du die Zahlungen entsprechend ein und RAM rechnet dir aus was über bleibt ;)

Re: RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung

Verfasst: 28.10.2010, 08:46
von Finja75
Bei Ziff. 2 ergeben 3 x 160 € aber nicht den ausgeurteilten Betrag von 1.120 €. Muss der Differenzbetrag von 640 € hier nicht als zinslose Hauptforderung eingetragen werden?

Re: RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung

Verfasst: 28.10.2010, 08:52
von Soenny
Wenn die Fragestellerin nicht was vergessen hat in der Aufstellung, dann ja :oops:

Re: RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung

Verfasst: 28.10.2010, 09:59
von sasasen01
Sorry, aber ich stehe immer noch auf dem Schlauch. Bei dem ersten Fall muß ich aber doch die Zahlungen, die dann so nach und nach geleistet wurden irgendwo dann noch auch wieder abziehen.

Und dasselbe Problem habe ich doch auch bei dem zweiten Fall.

Und wenn ich in RA-Micro in Zinsberechnung gehe kann ich das doch nicht eingeben oder bin ich jetzt wirklich zu blöd?

Re: RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung

Verfasst: 28.10.2010, 10:05
von skugga
sasasen01 hat geschrieben:Sorry, aber ich stehe immer noch auf dem Schlauch. Bei dem ersten Fall muß ich aber doch die Zahlungen, die dann so nach und nach geleistet wurden irgendwo dann noch auch wieder abziehen.

Und dasselbe Problem habe ich doch auch bei dem zweiten Fall.

Und wenn ich in RA-Micro in Zinsberechnung gehe kann ich das doch nicht eingeben oder bin ich jetzt wirklich zu blöd?
Dann leg doch einfach ein FoKo an, dann kannst Du doch auch die Zahlungen verbuchen.

Re: RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung

Verfasst: 28.10.2010, 10:07
von pd86
Ich würd einfach ein Forderungskonto erstellen, da kannst du dann die Zahlungen einbuchen.
Also die jeweiligen Hauptforderungen mit den jeweiligen Zinsen buchen und dann die Zahlungen einbuchen.

Re: RA-Micro Zinsberechnung Vollstreckung

Verfasst: 28.10.2010, 10:11
von sasasen01
Danke, auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen, das werde ich dann wohl mal versuchen.

:thx