RA-Micro und elektronische Sozialversicherungsmeldungen

In diesen Bereich gehören alle Themen, die Handhabung, Technik oder Benutzung von RA-Micro betreffen.
Andreas

#1

10.01.2006, 14:28

Sicherlich haben diejenigen, die in einer Kanzlei sind, die einen RA-Micro-Lizenz- und Pflegevertrag haben, auch das Anwenderrundschreiben mit Update-CD-Rom vom 01.01.2006 bekommen. Eingang bei uns war der 09.01.2006.

In Ziff. 14 wird eine "Mitgliedschaft" im "RA-Micro-Online-Club" verlangt, nur um die notwendige Software zu bekommen, damit man seiner rechtlichen Verpflichtung, Meldungen zur Sozialversicherung ab dem 01.01.2006 elektronisch versenden zu können, Genüge tun kann.

Die "Mitgliedschaft" (ist ja nichts weiter als ein Vertrag) in diesem "Club" kostet natürlich was, wie sich ja von selbst versteht :shock: und zwar monatlich 10 € + MwSt. = 11,60 €.

Man nehme sich also den Lizenzvertrag und schaue in § 8 bzw. § 7 - RA-Micro ist verpflichtet, notwendige Anpassungen an veränderte rechtliche Verhältnisse im Rahmen der Softwarepflege durchzuführen :!:

Sie dürfen also keine weiteren Kosten dafür erheben - zumindest mal nach meiner bescheidenen Meinung nicht.

Ich empfehle Euch also, ganz schnell mal mit Euren Chefs zu reden, wenn das Problem auch für Euch in Frage kommt :!:

Ich habe / werde, sobald unser zuständiger RA wieder da ist, heute folgendes an RA-Micro faxen :
Firma
RA-Micro Software GmbH
Hausvogteiplatz 10

10117 Berlin
10.1.2006
Vorab per Fax: (030) 435 99 - 301

Lizenz-Nr.: XXXX/XX
Anwenderrundschreiben zur Programmpflegelieferung 1/06



Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 01.01.2006 (D6/D517), das uns am 09.01.2006 zuging.

Unter Ziff. 14 machen Sie die Möglichkeit zur Erfüllung der nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen auf elektronischem Wege unverständlicherweise und kommentarlos von einer – kostenpflichtigen – „Mitgliedschaft“ im „RA-Micro Online-Club“ abhängig.

Wir erlauben uns den Hinweis auf § 8 des zwischen uns bestehenden Lizenzvertrages (entspricht § 7 i.d.F. von 2006), in dem es heißt :
„Programmpflege: Der LG [Anm.: Ihr Unternehmen] verpflichtet sich, die dem LN zur Nutzung überlassene RA-Micro Software laufend zu pflegen. Dies beinhaltet die Anpassung an veränderte rechtliche Verhältnisse [...]“
Nachdem sich wohl ganz unzweifelhaft die rechtlichen Verhältnisse durch die Neufassung des § 28 a SGB IV zum 01.01.2006 geändert haben, ist Ihrerseits die Anpassung der RA-Micro-Software im Rahmen des Lizenzvertrages geschuldet. Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung zusätzlicher Kosten durch eine Zwangs-„Mitgliedschaft“ in einem „Club“ kann nicht erkannt werden.

Im Hinblick auf die unabdingbare Notwendigkeit, in hiesiger Kanzlei über eine Software zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus § 28 a SGB IV zu verfügen, die möglichst rational zu bedienen ist, wie auch unter Hinweis auf Ihre Verpflichtung aus § 8 des bestehenden Lizenzvertrages fordern wir Sie auf, uns

sofort
eine vollständige Version der bislang nur über den Clubbereich des „RA-Micro-Onlineclub“ zu beziehenden Softwarepflege zur Verfügung zu stellen. Dies kann auch durch Bekanntgabe eines funktionsfähigen Download-Links geschehen.

Ausschließlich hilfsweise erklären wir den
Beitritt zum RA-Micro-Onlineclub.
Diese Mitgliedschaft dient ausschließlich dem Bezug der zwingend notwendigen Software zur Fertigung elektronischer Sozialversicherungsmeldungen und wird von uns nicht weiter in Anspruch genommen. Sämtliche diesbezüglichen Zahlungen an Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Rückforderung der zu entrichtenden „Mitgliedsbeiträge“.

Wir bitten daher um Ihre zeitnahe Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Bitte formuliert es allerdings mit eigenen Worten, nicht daß da irgendwas an mich zurückkommt, warum ich so was als Vorlage verbreite :!:

Dieser Beitrag und die Vorlage dienen ausschließlich zum Hinweis auf den Sachverhalt :!:

:thx

Mal zur Sache:

Es würde mich schon interessieren, ob es nun einfach Schlampigkeit, also das Nichtkennen der eigenen Vertragsbestimmungen, oder aber Dreistigkeit auf Seiten von RA-Micro ist, hier von quasi jeder Kanzlei, die RA-Micro nutzt, mal eben weitere 10 € pro Monat zu kassieren.
Zuletzt geändert von Andreas am 28.03.2006, 08:49, insgesamt 2-mal geändert.
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#2

10.01.2006, 14:44

Hi Andreas,

einmal davon abgesehen, dass ich RA-Micro nicht nutze, muss ich sagen, dass das von denen wirklich eine ganz schöne Frechheit ist, zumal man ein kleines (ca. 10 MB großes) Programm (heißt sv.net) von der ITSG GmbH im Internet beziehen kann.

Da wir ja nun auch alles elektronisch machen müssen, war ich ja gezwungen dieses Prog. zu ziehen und nutze es auch. Es ist eigentlich sehr einfach und leicht gestrickt und beinhaltet alles, was man für die DEÜV-Meldungen benötigt. Alles was man machen muss ist, dass man sich bei denen einmalig über das Programm anmelden muss, um zu "sagen" ich nehme jetzt am elektronischen Verfahren teil.

Und das schöne daran: Es ist kostenlos und wird von den Krankenkasse auch empfohlen, sofern man keine anderen Prog. nutzt, die diese Funktion schon mit integriert haben.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Andreas

#3

10.01.2006, 14:52

Hallo Katja,

ja, die sv.net-Software kenne ich. Für alle, die sie nicht kennen : sv.net-Software

Zu Anfang war die ziemlich bescheiden, die letzten Versionen habe ich mir nie angesehen.

Ich will ja niemandem was unterstellen, aber :

Laut eigenen Angaben von RA-Micro, Homepage-Stand 10.01.2006, gibt es mehr als 12.000 Kanzleiinstallationen. Wenn nur die Hälfte davon die Lohnbuchhaltung und auch die Sozialversicherungen über RA-Micro macht, hieße das mal eben lockere
6.000 * 10 € monatlich = 60.000,00 €
Mehreinnahmen - netto, monatlich :!:

Ganz nett, und das mit "nur" 10 € monatlich, die kaum einer Kanzlei wirklich weh tun...

Ich bin erbost :!: :dagegen :hm

Ich hoffe, da wird noch so mancher RA :streit machen !
Zuletzt geändert von Andreas am 10.01.2006, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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#4

10.01.2006, 14:58

Hi Andreas,

das hoffe ich doch auch, dass noch mehr RAe etwas gegen diese Politik des Geldscheffelns unternehmen, zumal die Krankenkassen ein kleines Programm kostenlos anbieten.

Liebe Grüße aus Berlin

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Andreas

#5

11.01.2006, 08:23

So, mein Schreiben ging gestern Abend um 17.47 Uhr raus.

Auf die Antwort bzw. Reaktion bin ich gespannt...
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#6

11.01.2006, 08:56

Kannst ja dann mal berichten, was dabei rausgekommen ist und wie die ihre Vorgehensweise begründen.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Gast

#7

11.01.2006, 11:50

Hallo Andreas,

vielen lieben Dank für Deinen Hinweis. Ich mache die Lohnbuchhaltung auch über RA-Micro und habe mir eben mal unseren Vertrag angeschaut. Du hast Recht mit dem Punkt Programmpflege. Das steht bei uns auch so.

Ich habe heute mal ganz unverbindlich bei RA-Micro (Hotline) angerufen. Die haben mir dort gesagt (wie ja bereits bekannt ist), Meldung zur SV nur über eine Mitgliedschaft im Online-Club. Ich habe sodann darauf hingewiesen, dass dies ja wohl im Rahmen der Programmpflege (gesetzliche Änderung) enthalten sein müsste.

Wortlaut der Dame: Tja, dafür kann ich ja nichts, sie sind mit der Hotline verbunden, das ist dann wohl so. Wenn sie sich beschweren wollen, müssen sie in Berlin bei der Verwaltung (030-43598500) anrufen.

Das ist eigentlich ein riesen Ding. Wir bezahlen im Jahr an Pflegekosten ca. 2.500,-- € und sollen hier nun zusätzlich zur Kasse gebeten werden.

Ich kann leider nicht "so auf den Putz dort hauen" da wir seit ewigen Zeit Mitglied im Online-Club sind. Ich verstehe das nämlich so, dass wir in diesem Fall (zahlen ja bereits die Mitgliedsgebühr) nichts zusätzlich zahlen müssen.

Und zu dem Punkt mit der Mitgliedsgebühr ist es so, die zahlen wir eigentlich auch nicht, da wir EWMA´s etc. über RA-Micro machen und diese Gebühren (ich glaube mit einem Startguthaben von 10,00 €) verrechnet werden, so dass wir am Ende auch nicht die Mitgliedsgebühr bezahlen.

Anna
Andreas

#8

11.01.2006, 12:28

Naja, wenn Ihr ja sowieso im erlesenen Clübchen Mitglied seit, sollte es ja wohl kostenlos sein :wink:
Gast

#9

11.01.2006, 12:55

Hallo Andreas,

ich habe gerade mal auf einer Rg von RA-M. geschaut.

Man bekommt ein monatliches Startguthaben von 10,00 €. Die Rg. kommt (bei uns) ca. viermal im Jahr (also jedes Mal abzüglich dem Startguthaben pro Monat).

Sodann werden die Kosten für die gemachten EWMA´s in RG gestellt. Pro EWMA 9,00 € zzgl. Steuer, also 10,44 €.

Endsumme – dem mtl. Startguthaben = Endbetrag.

Dem Mandanten werden die vollen 10,44 € in Rg. gestellt. So dass der Anwalt das Startguthaben „als Gewinn“ (übertrieben) hat. Ob das natürlich so unbedenklich ist, weiß ich nicht.

Macht man in einem Monat keine EWMA-Anfrage, entfällt auch das Startguthaben.

Also unter dem Strich bezahlt man für die Nutzung des Online-Clubs nichts. Oder stehe ich hier auf der Leitung bzw. gibt´s das Startguthaben nicht mehr für Neukunden?

Warum macht ihr eigentlich die EWMA nicht über RA-Micro? Zu umständlich? Zu teuer?

Anna
Andreas

#10

11.01.2006, 13:03

Danke für die Infos, Anna.

Warum sollten wir EMA's über RA-Micro machen ?

1. Völlig unwirtschaftlich - selbst teure Meldeämter nehmen kaum mehr als 7 €, Standard sind ca. 5 €
2. Ne händische EMA ist mit Standardtext in 30 Sek. erledigt. Ersparnis gegenüber RA-Micro für 25 Sek. Mehrarbeit: 5,44 €
3. Einzelbeleg pro EMA im Original für die Zwangsvollstreckung gibts wahrscheinlich auch nicht

Nachtrag:
4. Warte ich nur auf den Rechtspfleger, der (verständlicherweise) sagt, daß 10,44 € für eine EMA keine notwendigen Kosten der ZV sind. Notwendig sind die tatsächlichen EMA-Kosten.

EMA's über RA-Micro zu machen finde ich so, als ob ich beim Großhändler günstig kaufen darf, aber zum Einzelhändler nebenan gehe und das Doppelte für die gleiche Ware zahle.
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