Wir vertreten in einer Strafsache einen (von insgesamt 3) Beschuldigten, die gemeinsam eine Sachbeschädigung etc. begangen haben sollen. Einem der Beschuldigten wurde ein Pflichtverteidiger beigeordnet, woraufhin wir - bislang Wahlanwalt - auch beantragt haben, beigeordnet zu werden. Unser Antrag wurde abgewiesen, der Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde durch das nächsthöhere Gericht auch nicht abgeholfen. Ist gegen diese Entscheidung ein weiteres Rechtsmittel möglich? Begründung für die Abweisung: die Straferwartung rechtfertigt keine Beiordnung und der Sachverhalt sei überschaubar, die Beweisaufnahme sei nur von geringem Umfang, deshalb erfolgt für uns auch keine Beiordnung nur weil ein anderer Mitbeschuldigter bereits einen Pflichtverteidiger hat.
Wisst Ihr Rat?