Kostenfestsetzung u. Erstattungsantrag i. PKH-Verfahren

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silvisunshine
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#1

07.12.2008, 01:52

Beim Erstellen eines Kostenfestsetzungsantrags und auch bei der Erstattungsantrags im Prozesskostenhilfeverfahren vergebt Ihr sicherlich auch keine automatische oder gar manuelle Nr. über RA-Micro, gell? Wird also "ohne" angeklickt?

Sodann erscheint in der Maske von RA-Micro die OP-Liste und das Aktenkonto zum Anhaken. Setzt Ihr beiden den Haken rein, und wenn ja, sowohl für den KfG, als auch für den Erstatt.antr. im PKH-Verfahren?
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Soenny
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#2

07.12.2008, 05:25

Wieso "ohne"? Entweder du nimmst den Betrag aus dem PKH-Erstattungsantrag oder bei zusätzlichen Wahlanwaltsgebühren gibt es einen extra Punkt den du auswählen kannst.
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#3

07.12.2008, 12:01

Hallo JSanny,
da hab ich nicht verstanden, sorry.

Wenn ich über RA-Micro über Gebühren/Kosten den Text für KfG oder Erstattungsantrag i. PKH-Verf. anklicke, fülle ich die Maske/das Fenster aus, bis dann das letzte Fenster erscheint, wo links oben zur Vergabe der Rechnungs-Nr. steht "automatisch", "manuell" oder "ohne". Bei normalen Kostenrechnungen klicke ich natürlich "automatisch" an, aber bei KfGs und PKH-Erstattungsanträgen?

Danach sieht man im Fenster ja noch "verbuchen in Aktenkonto" und "verbuchen in OP-Liste". Werden da die Haken bei beiden oder einem gesetzt, und wenn ja, sowohl b. normalen KfGs und auch bei PKH-Erstattungsantr.?
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Soenny
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#4

07.12.2008, 12:09

Muß ich mir morgen ansehen. Beim KFA wird nur ein Merksatz ins Aktenkonto geschrieben, nicht gebucht. Bei den PKH-Erstattungsanträgen nehme ich, falls es Wahlanwaltsbebühren gibt, die Wahlanwaltsgebühren.

Dein Fenster "verbuchen in Aktenkonto" pp. kenne ich gar nicht, habe es zumindest grade nicht vor Augen. Welche Version hast du denn überhaupt?
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#5

07.12.2008, 12:28

Ui, da fragst Du mich was. Habe ich nicht auswendig im Kopf, welche Version wir haben. Mh. Habt Ihr eine recht neue? Danke für Deine Mühe schon mal.

Kann noch jmd. Anders vielleicht etwas zu meinen Fragen beitragen?
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