Fehler bei Anrechnung RA-Mirco!

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refaworld
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#1

08.09.2008, 10:49

Hallo ihr Lieben!
Ich habe da ein kleines Problem bei einer Anrechnung mit RA-Mirco.
Also ich habe eine Abrechnung für ein Güteverfahren gemacht. Alles abgerechnet, kein Problem und Mdt. hat auch bezahlt.
So da Güteverfahren und Klageverfahren 2 verschiedene Sachen sind haben wir das getrennt abgerechnet.
Am Freitag wollte ich dann das Klageverfahren abrechnen und da kam dann nachstehendes Problem!
Also so sieht meine Abrechnung mit RA-Mirco aus:

1, 3 VG aus 331,24 € = 58,50 €
1,2 TG aus 331,24 € = 54,00 €
Zwischensumme = 112,50 €
PTKD = 20 €
Anrechnung 0,75 Geschäftsgebühr aus 300 € = 18,75
Ust. = 21,62 €
Summe: 135, 37 €
- Vorschuss =61,23 €
Summe: 74,13 €

Da ich ja die Anrechnung machen muss, das Güteverfahren aber schon abgerechnet hatte, habe ich einfach auf der Seite bei RA-Micro wo die Ust. berehnet wird. gibt es ja die Zeile "sonstige Anrechnungen" da habe ich die hälftige Geschäftsgebühr eingegeben.
So ich habe das von Hand nochmal nachgerechnet und komme auf 72,65 €. Dieser Fehler ergibt sich dadurch, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr erst nach den PTKD erfolgt und die PTKD somit höher sind. Würde ich die Geschäftsgebühr gleich auf die Verfahrensgebühr anrechnen hätte ich auch nur PTKD in Höhe von 18,75 €, wie es eigentlich richtig wäre.

Hoffe ihr versteht das. Könnt ihr mir helfen, wie ich das jetzt machen soll?
gkutes

#2

08.09.2008, 11:20

also mE stimmt es, dass die PTE aus der ursprünglichen Gebühr, ohne Anrechnung berechnet werden. in deinem Fall muss die Postpauschale also aus 112,50 berechnet werden.
refaworld
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#3

08.09.2008, 11:22

Also das kann ich mir nicht vorstellen. In anderen Abrechnungen mit Anrechnungen wird doch auch erst die Gebühr angerechent und dan PTKD berechnet!

Brauche schnelle Hilfe, die Sache eilt nämlich!!!!
gkutes

#4

08.09.2008, 11:27

so, habe deine abrechnung mal durch annotext gejagt und es wird berechnet:

Gegenstandswert: 331,24 €
1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV, § 13 RVG 58,50 €
0,75 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV,
§§ 13, 14 RVG (Wert: 300,00 €) -18,75 €
1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV, § 13 RVG 54,00 €
Entgelt für Post- und Telekommunikations-
dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV (pauschal) 20,00 €
Zwischensumme 113,75 €
19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV 21,61 €
Endsumme 135,36 €

also, es ist egal, WO die Anrechnung steht, du bekommst die Postpauschale aus den vollen gebühren!
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#5

08.09.2008, 11:28

Oh, ich habe grade mit RA-Micro nochmal alles durchgerechnet, so als hätte ich das Güteverfahren nicht einzeln abgerechnet und habe alles in eine Kostennote gepackt und da komme ich auch auf die 74,13 €. Ups alles muss da ja doch so wie oben von RA-Mirco gerechnet sein, richtig sein.

*gkutes du hast anscheinend doch recht. Danke!
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#7

08.09.2008, 11:49

Noch eine Frage: Die Geschäftsgebühr, was nehme ich als Streitwert. Außergerichtlich waren es 300 € und der Wert für das Klageverfahren wurde auf 331,24 € festgesetzt!
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butterflybabe
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#8

08.09.2008, 11:55

Außergerichtlich waren es 300 €
DIe Geschäftsgebühr kann nur über das entstehen, was auch Gegenstand der jeweiligen Tätigkeit war. Also GG aus 300,00 €.
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#9

08.09.2008, 11:59

Aber in Vorbem. 3 Abs. 4 steht: "Die Anrechnung erfolgt nach dem Wert des Gegenstands, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist".

Der Wert ist ja ins gerichtliche übergegangen, war mir nur nicht sicher, weil der GW fürs gerichtliche dann auf 331,24 € bestimmt wurde.
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#10

08.09.2008, 12:01

Der Wert ist ja ins gerichtliche übergegangen, war mir nur nicht sicher, weil der GW fürs gerichtliche dann auf 331,24 € bestimmt wurde.
Dann bescheißt du dich selbst. Du rechnest mehr an, als an Geschäftsgebühr überhaupt entstanden ist.

Folgendes Beispiel für Vorbem. 3 IV
außergerichtlich 5.000,00 €
gerichtlich 2.000,00 €
Die Anrechnung erfolgt aus dem Gegenstandswert von 2.000,00 €.
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