Seite 1 von 2

ra-micro vst.abzugsberechtigt kfa

Verfasst: 14.08.2008, 12:26
von rosa
ich habe eben schon bei ra-micro angerufen aber da ich hier gegenteiliges gelesen habe wollte ich fragen wie ihr das macht:

ich brauche künftig dringender als je zuvor die angabe unter meinem kfa, ob der mdt vst.abzugsbrechtigt ist oder nicht.

wenn ich das feld im kfa fenster anklicke, dass er es ist, dann erscheint (glaube ich) auch ein satz

wenn er aber eben nicht vst.abzusgsberechtigt ist (was ja viel wichtiger dann ist, weil ich die ust. ja dann im beschluss brauche) dann erscheint GAR NIX

ich brauch die angabe aber, sonst hauen die mir die einfach raus. manchmal vergesse ich es einfach, den satz manuell dazu zu fügen

ra micro sagt, dass ich dann nur unseren text unten ändern kann (textbaustein) aber ich brauch ja eine "oder-auswahl"

mist, ich glaube man kann gar nich verstehen was ich meine odeR?

Verfasst: 14.08.2008, 12:30
von Soenny
Wenn der Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, steht bei uns auch nicht extra der Satz drunter. Warum auch? Wer haut dir das raus? Das Gericht? Seit wann das denn? Hatte ich noch nie Probleme mit.

Verfasst: 14.08.2008, 12:30
von Mops
wenn du die KR über das Programm eingegeben hast erscheint:

"Schlusstext" Da kannst du auswählen ob Vorsteuererklärung + oder -

Verfasst: 14.08.2008, 12:31
von rosa
JSanny, hab dazu einen thread hier, hab das auch mit 13 erörtert. die rpfl müssen nich nachfragen wenn die erklärung fehlt und dürfen die einfach raus hauen dann, meine hier machen das jetzt und dann muss ich erinnerung einlegen und die kosten tragen!!! darf den satz also never ever vergessen!! will das ra micro das für mich macht!!

Verfasst: 14.08.2008, 12:32
von rosa
"Schlusstext" Da kannst du auswählen ober Vorsteuererklärung + oder -
danke ich guck direkt nach

Verfasst: 14.08.2008, 12:33
von secret72
Wie Mops schon schreibt - bei "Schlusstext" auswählen - Vorsteuerabzug negativ. Dann fügt er das mit ein.

Verfasst: 14.08.2008, 12:33
von rosa
:thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx

ihr seid schlauer als ra micro selbst!!!!

Verfasst: 14.08.2008, 12:34
von rosa
:closed

Verfasst: 14.08.2008, 12:34
von UschiR
Also bei uns ist das so:

Auf der 1. Seite, da wo die Akten-Nr. angegeben wird, muss ja das Häkchen gesetzt werden, ob Vorsteuerabzugsberechtigung besteht oder nicht. (Wenn nicht schon beim Mandanten eingegeben) Da hinter ist ein leeres weißes Feld. In dieses Feld setze bitte durch Öffnen des Pull-down Menüs - müsste bei euch bei den Texten auch eigentlich drinstehen, weil von RA-Micro bei uns vorgegen - Vorsteuerabzugserklärung negativ. Wenn ich nunmehr bei Vorsteuerabzug ein Häkchen mache, wechselt das Programm bei mir automatisch zu dem Text Vorsteuerabzugserklärung positiv.

Boa, erklären ist heute nicht mein Ding

Verfasst: 14.08.2008, 12:34
von Soenny
Mops hat geschrieben:wenn du die KR über das Programm eingegeben hast erscheint:

"Schlusstext" Da kannst du auswählen ob Vorsteuererklärung + oder -
So was hab ich auch im Kopf, bin aber zu Hause und hab hier kein RA Micro.

Wo finde ich denn den Thread Immi? Wie gesagt, hier bei uns hat es noch nie Probleme damit gegeben, aber da die ja in letzter Zeit bei den Gerichten immer andere Ideen haben, kann das ja noch kommen :roll: