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Grundbuchauszüge mit RA-Micro

Verfasst: 21.07.2008, 12:22
von AnFi
Hallo liebe FoReNos...

Ich bin mal wieder auf eure Hilfe angewiesen.
(Der ein oder andere von euch hat bestimmt schon mitbekommen, dass ich Azubi, Ende erstes Lehrjahr bin, aber erst seit einem Monat mit Ra-Micro arbeite und meine Kollegin im Urlaub ist)

So, nun meine Frage: Wie mache ich Grundbuchauszüge mit Ra-Micro?


Danke für eure Hilfe.

Verfasst: 21.07.2008, 13:33
von AnFi
Mist, ne EMA soll ich auch machen... kann mir jemand sagen, wie ich an den Text komme? Wenn nicht tipp ich den aus meiner Mustermappe ab....

Verfasst: 21.07.2008, 13:45
von sunny84
Also ne EMA kannst du über Zwangsvollstreckung Sonstige Maßnahmen machen. Musst allerdings vorher glaub ich ein Forderungskonto anlegen, falls noch nicht geschehen.

Grundbuchauszug weiß ich jetzt so auf Anhieb leider auch nicht.

Verfasst: 21.07.2008, 14:29
von AnFi
hm oki, danke :)

Kann mir keiner wegen den Grundbuchauszügen helfen? Die müsste ich heute noch machen und das sind so um die 20 Stück...

Verfasst: 21.07.2008, 14:33
von Curry
Hm, über www.ra-rc.de kannst du alle Dienste sehen, die RA-Micro anbietet. Grundbuch konnte ich jetzt nicht finden.

Ich würde die Grundbuchauszüge beim jeweiligen Grundbuchamt schriftlich anfordern.

Verfasst: 21.07.2008, 14:34
von Curry
Die EMA kannst du über RA-Micro machen, wenn du z.B. im Adressfenster unten auf Anschrift gehst. Ich hab meine EMA´s aber immer billiger bekommen, wenn ich die Anfrage direkt an die jeweiligen Gemeinden geschickt habe.

Verfasst: 21.07.2008, 14:38
von Bibi
Grundbuchauszüge kann man über RA-MICRO meines wissens nicht machen. Die Notare müssen hier einen extra Antrag stellen um online GB-Auszüge abrufen zu können, und alleine die erste Genehmigung kostet schon 500,00 Euronen, ganz zu schweigen von der jährlichen Nutzungsgebühr. Das machen also nur Groß-Notariate.

Aber wie gesagt - RA-MICRO - geht meines wissens nicht. Da hilft nur eine normale Anfrage beim zuständigen GBA per Fax mit dem netten Hinweis, dass es sehr eilig ist.

Verfasst: 21.07.2008, 14:43
von AnFi
Hm... ich komm mir grad so hilflos vor... Habe soetwas noch nie gemacht. Hat da jemand so einen Standard-Text, den er mir mal dafür geben könnte?

Verfasst: 21.07.2008, 14:48
von Curry
An das jeweilige Grundbuchamt:

"wir bitten um Übersendung eines unbeglaubigten Grundbuchauszuges für die -Straße-, -PLZ- -Ort-. (evtl. noch Blatt Nr.)

Das Rechtsinteresse wird durch Vorlage des Vollstreckungstitels des -Gericht- vom -Datum- nachgewiesen. (evtl. anderes Rechtsinteresse erläutern)

Entstehende Gebühren werden von uns übernommen."

Verfasst: 21.07.2008, 14:52
von AnFi
Klasse, vielen Dank!