RA-Micro, welche Kopien wohin schreiben?

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UGeorge
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#11

07.01.2007, 12:37

Liebe Kollegen, RA-MICRO teilt die Kopien nicht anders auf, als das RVG die Abrechenbarkeit vorsieht. Wenn ihr also Nr. 7000 VV RVG lest und vielleicht auch die Kommentierung zu Rate zieht, ist es ganz einfach.

Fa: Ablichtungen aus Gerichts- und Behördenakten
Fb: Ablichtungen für Abschriften an den Gegner oder andere Verfahrensbeteiligte (nicht den gegnerischen Prozessbevollmächtigten!), z.B. also weitere Verfahrenspfleger etc. Diese Ablichtungen sind nur abrechenbar, wenn sie aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift gemacht werden. Die beglaubigte Abschrift wird nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift gemacht, sie ist daher auch nicht abrechenbar. Und die Anlage ebenfalls nicht.
Fc: Abschriften an den eigenen Mandanten (keine Originalschreiben)
Fd: Sonstige Ablichtungen, sofern sie im Einverständnis mit dem Mandanten gefertigt werden (z.B. an die RSV).

Ablichtungen an den Gegner gehören keinesfalls unter Fd, sondern allenfalls unter Fb. Auch die Anlagen sowie die beglaubigte Abschrift ist nicht abrechenbar.

Übrigens: achtet auch auf die Änderung zu Nr. 7000 VV RVG im 2. JuModG, das am 31.12.06 in Kraft getreten ist.


Kollegiale Grüße aus Berlin

Ulrike George
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