RA-Micro Verpflichtung zum elektronischen Rechtsverkehr

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#61

30.03.2008, 18:35

BieneMelly hat geschrieben:Ich glaube das schweift hier etwas ab. Grundsätzlich sind alle Rechtsanwälte und Inkassobüros spätestens ab 1.12.08 verpflichtet online Mahnbescheide einreichen zu können.
Für die Benutzer von Kanzleisoftware (RA-MICRO oder was auch immer) macht es natürlich Sinn, Mahnbescheide über ihr Programm zu erstellen und auch direkt an das Mahngericht zu verschicken. Dazu muss das Programm die Daten an den EGVP-Client übergeben und dort wird dann mit der Signaturkarte "unterschrieben".
Das bedeutet, die Erstellung des MB bleibt wie gehabt. Man spart das Ausdrucken und den Postversand und wenn die Karte direkt am Platz ist, wo der Mahnbescheid erstellt wurde, kann er auch rausgehen, ohne das man/frau auf den Anwalt für die Unterschrift warten muss. Neben Kosten für Druck und Porto spart man hier auch noch die Zeit des Postwegs (1-2 Tage).

Wo liegt jetzt der Sinn eines Verfahrens außerhalb der Kanzleisoftware. Ich muss für jeden MB die Daten von Mandant und Gläubiger erfassen, trag die ganzen Daten und Kosten ein, druck den Barcode-Zettel aus und schick ihn zum Mahngericht. Ganz toll... Irgendwo gab´s man einen Thread darüber das viele ReNo´s sich als Schreibkräfte sehen und nicht mehr wollen. Die Diskussion hier führt meines Erachtens wieder genau dahin. Unnötige Arbeit für die dummen Hühner im Vorzimmer.
Die Einsparung jetzt wird sich mit der Zeit auch relativieren und außerdem werden weitere Anwendungen für die Karte kommen. Also warum nicht jetzt umsteigen und gut ist.

Sicher werden ein paar Kanzleien mehr als nur die Karte / Kartenleser brauchen. Aber nur, weil sie bei der Anschaffung der Kanzleisoftware kurzfristig gedacht haben. Und jetzt muss halt mal die Schnittstelle zum EGVP nachgekauft werden.


Gruß,
Melly

PS: Und wenn sich manche Anbieter bis jetzt noch keine Gedanken über dieses Problem gemacht haben, würde ich mal darüber nachdenken, ob das wirklich ein Partner für die Zukunft sein kann...
:good 100 % :zustimm

@norbi: öhm natürlich schiebt der Chef hächstpersönlich die Karte ein und gibt die PIN ein ;-) auch wenn er nicht weiß was er da macht, aber das ist ja egal, hauptsach korrekt (mal ehrlich, bei mind. 50 % wird es nicht so laufen)

@all: regt euch nicht weiter auf, entscheidet euch für eine Variante und dann ist gut.. die Möglichkeiten haben wir hier ja nun ausführlich diskutiert

aber regt euch dann -wenn ihr euch für Barcode etc. entschieden habt- nicht auf, das ihr die Karte zu 99 % in paar MOnaten sowieso braucht
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Tastenluder
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#62

10.04.2008, 10:34

Was ist denn jetzt mit Kanzleien, die nicht mit RA-Micro arbeiten?? Ich lese hier immer nur RA-Micro. Ich dachte ich fände hier eine Aufstellung, in der die verschiedenen Varianten zum MB-Antrag ab 01.12.2008 aufgeführt sind. Vielleicht macht sich noch jemand die Mühe?
:roll:
rosa

#63

10.04.2008, 10:36

hier gibt es doch einige links und angebote .....

ps: außerdem guck mal wie das thema hier heißt :) :) :)

es gibt im forum aber einiges darüber
mmarita
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#64

10.04.2008, 11:57

Also: ich würde beim Hersteller meines Anwaltsprogramms fragen. Das haben wir gemacht und für Lawfirm z. B. wird das Modul wohl als Update verschickt ohne dass es was extra kostet. Dann muss man nur noch die Signaturkarte und den Leser besorgen z. B. beim Bremer Online-Service, die auch das EGVP machen.

Wenn du gar kein Anwaltsprogramm hast und ihr auch keins anschaffen wollt (würd ich allerdings empfehlen), dann reicht vielleicht der Online-Mahnantrag www.online-mahnantrag.de - dann kann man MBs mit Barcode drucken und die auf Papier einschicken. Das ist auch nach dem 01.12.2008 erlaubt.

Grüße, MM
mmarita
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#65

10.04.2008, 12:06

kleine Nachlieferung für's Tastenluder - hier stehen die Varianten drin:
http://www.mahnverfahren.nrw.de/bekannt/nachr/0029.htm
LG, MM
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#66

10.04.2008, 12:07

obwohl es schon zig mal gesagt wurde hier nochmal:
es gibt folgende Möglichkeiten:

beim Programmhersteller fragen, ob EDA ins Programm integriert wird und sich vielleicht dann über die eine Signaturkarte holen

das Diskettenmahnverfahren auch übers Programm benutzen

die bereits von mmarita genannte Seite hilft den Leuten weiter, die kein Programm haben oder es nicht dazu benutzen wollen: entweder BarcodeMB ausdrucken, dazu wird nichts weiter benötigt, oder den MB mit der Seite erstellen und dann mit Hilfe der Signaturkarte aus dem EGVp versenden
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