RA-Micro Verpflichtung zum elektronischen Rechtsverkehr

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pasc1976
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#51

27.03.2008, 15:23

Habe gerade mal mit Annotext telefoniert. Ein ansonsten ganz kompetenter Mitarbeiter hat mir erklärt, dass Annotext sich über dieses "Problem" noch gar keine Gedanken gemacht hat und dieses zunächst auch nicht in unmittelbarer Zukunft machen wird. Schließlich gibt es auch andere Möglichkeiten, um an die Sache heranzugehen - Annotext hält sich aber wohl aus der Sache raus...
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M.arinchen
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#52

27.03.2008, 16:06

Anmerkung:
Wollte mich informieren ob wir in Zukunft Mahnanträge online machen sollen oder auch diese Erneuerung mitmachen, aber www.online-mahnantrag.de funktioniert nicht. Die seite geht nicht auf.

Bei Euch auch?
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BieneMelly
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#53

27.03.2008, 18:27

Ich glaube das schweift hier etwas ab. Grundsätzlich sind alle Rechtsanwälte und Inkassobüros spätestens ab 1.12.08 verpflichtet online Mahnbescheide einreichen zu können.
Für die Benutzer von Kanzleisoftware (RA-MICRO oder was auch immer) macht es natürlich Sinn, Mahnbescheide über ihr Programm zu erstellen und auch direkt an das Mahngericht zu verschicken. Dazu muss das Programm die Daten an den EGVP-Client übergeben und dort wird dann mit der Signaturkarte "unterschrieben".
Das bedeutet, die Erstellung des MB bleibt wie gehabt. Man spart das Ausdrucken und den Postversand und wenn die Karte direkt am Platz ist, wo der Mahnbescheid erstellt wurde, kann er auch rausgehen, ohne das man/frau auf den Anwalt für die Unterschrift warten muss. Neben Kosten für Druck und Porto spart man hier auch noch die Zeit des Postwegs (1-2 Tage).

Wo liegt jetzt der Sinn eines Verfahrens außerhalb der Kanzleisoftware. Ich muss für jeden MB die Daten von Mandant und Gläubiger erfassen, trag die ganzen Daten und Kosten ein, druck den Barcode-Zettel aus und schick ihn zum Mahngericht. Ganz toll... Irgendwo gab´s man einen Thread darüber das viele ReNo´s sich als Schreibkräfte sehen und nicht mehr wollen. Die Diskussion hier führt meines Erachtens wieder genau dahin. Unnötige Arbeit für die dummen Hühner im Vorzimmer.
Die Einsparung jetzt wird sich mit der Zeit auch relativieren und außerdem werden weitere Anwendungen für die Karte kommen. Also warum nicht jetzt umsteigen und gut ist.

Sicher werden ein paar Kanzleien mehr als nur die Karte / Kartenleser brauchen. Aber nur, weil sie bei der Anschaffung der Kanzleisoftware kurzfristig gedacht haben. Und jetzt muss halt mal die Schnittstelle zum EGVP nachgekauft werden.


Gruß,
Melly

PS: Und wenn sich manche Anbieter bis jetzt noch keine Gedanken über dieses Problem gemacht haben, würde ich mal darüber nachdenken, ob das wirklich ein Partner für die Zukunft sein kann...
rosa

#54

27.03.2008, 19:26

Wo liegt jetzt der Sinn eines Verfahrens außerhalb der Kanzleisoftware
Im Preis!!!
BieneMelly
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#55

27.03.2008, 22:43

Immi hat geschrieben:
Wo liegt jetzt der Sinn eines Verfahrens außerhalb der Kanzleisoftware
Im Preis!!!
Wir werfen ja auch nicht mit der Kohle einfach so rum. Aber wie gesagt, man muss hier ja noch andere Faktoren einbeziehen. Und dass sind nun mal Kosten für Porto und Druck - und Du erfasst den MB ja auch nicht kostenlos außerhalb der Arbeitszeit ...

Gruß,
Melly
RenateM
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#56

27.03.2008, 23:07

Hallo zusammen,

hab hier mal einen Link von den Mahngerichten in NRW einkopiert - ich denke, dass das überall so gilt:
http://www.mahnverfahren.nrw.de/bekannt/nachr/0029.htm

Danach gibt es neben dem online-mahnverfahren (alles noch mal neu eintippen) und dem "Zwang" zur EGVP Integration auch noch die Möglichkeit des Diskettenversands; dann braucht man nur die Möglichkeit des Anwaltsprogramms, die MBs in eine Datei zu schreiben, aber keinen Kartenleser und auch keine Signaturkarte.

Ich meine dass die Druck- und Portokosten in keinem Verhältnis zu den Kosten für Kartenleser und Signaturkarten stehen. Wenn dann auch noch das Software-Zusatzmodul dazu kommt, dann lohnt sich das wohl nur bei sehr hoher Anzahl von MBs. Mir scheint, dass hier eine "Zwangslage" verschärft dargestellt und vielleicht sogar ausgenutzt werden soll, um Software- und Hardware-Module zu verkaufen.

Noch einen schönen Abend, Renate
Norbi
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#57

28.03.2008, 18:28

Immi hat geschrieben:wie ist das eigentlich für die Privatpersonen? wie wollen die denn eigentlich künftig MB Anträge stellen können??? oder gilt das etwa nur für Kanzleien???
Also jedenfalls bei uns in Niedersachsen gilt es tatsächlich nur für Kanzleien, Private dürfen weiter auf Papier.
Norbi
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#58

28.03.2008, 18:41

BieneMelly hat geschrieben:Man spart das Ausdrucken und den Postversand und wenn die Karte direkt am Platz ist, wo der Mahnbescheid erstellt wurde, kann er auch rausgehen, ohne das man/frau auf den Anwalt für die Unterschrift warten muss.
Da wäre ich aber vorsichtig: Die Karte ist immer personengebunden (es gibt also keine auf die Kanzlei laufende Karte), und das Signieren mit ihr entspricht dem Unterschreiben der Papierausfertigung. Wenn Du also mit einer auf Dich ausgestellten Karte signierst, wäre es vergleichbar damit, dass Du selbst den Mahnbescheid unterschreibst. Und nimmst Du die Karte des Anwalts (mit oder ohne sein Einverständnis), ist es, als ob Du seine Unterschrift (mit oder ohne sein Einverständnis) nachahmst. Vielleicht ist es schwerer nachweisbar - aber ein korrekt arbeitender Anwalt wird seine Karte und seine PIN nicht weitergeben.
Grüße aus der Lüneburger Heide!
Norbi
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#59

28.03.2008, 18:49

@Norbi: Klar, aber ich bin davon ausgegangen, dass wir Mädels grundsätzlich erstmal an unserem Job hängen und natürlich grundehrlich sind :-)

Aber in der Regel wird der Anwalt es sich einfach machen und einer Mitarbeiterin seines Vertrauens oder dem BV die Karte in die Hand drücken und sich der lästigen Arbeit entziehen. Wenn´s dann doch mal schiefläuft wird er sich dann schon was einfallen lassen, wieso er unschuldig ist...

Gruß,
Melly
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Pepsi
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#60

30.03.2008, 18:34

@moskito: es hat niemand behauptet, dass man sich nun eine SIgnaturkarte anschaffen MUSS und das nun ALLE das benutzen müssen
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