RA-Micro Verpflichtung zum elektronischen Rechtsverkehr

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BieneMelly
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#41

20.03.2008, 19:02

Jetzt geht die Diskussion hier schon über fast 5 Seiten. Fakt ist doch, dass ab 01.12. der Mahnbescheid elektronisch eingereicht werden muss. Fakt ist auch, dass das Teil irgendwie unterschrieben werden muss. Einige unserer Chefs würden wahrscheinlich auf dem Bildschirm malen, wenn da auch nur ansatzweise ein Feld für sowas zu sehen wäre...

Aber Spaß beseite, die Signaturkarte ist der Unterschrift gleichgesetzt und auch wenn alle (oder ein großer Teil der Anwälte) Sparschweine sind, wird sich die Anschaffung über kurz oder lang rechnen. Nehmen wir mal RA-MICRO: Will irgendjemand von Euch alle Daten, die er/sie schon in RA-MICRO hat nochmal von Hand in irgendein Online-Formular übernehmen - nur um seinem Chef ein paar Euro zu sparen? Nicht wirklich, oder?
In Zukunft wird es auch möglich sein, Klagen etc. online einzureichen. Auch hier brauchts diese Karte.
Der Anwalt wird nicht herumkommen.

Manchmal frage ich mich auch, wieso ihr Euch alle so aufregt über das Geld eurer Chefs. Das hab ich noch in keiner anderen Branche so gesehen. Es gibt einfach Anschaffungen / Ausgaben, die für den Betrieb nötig sind - fertig.
Wir sind nicht die Finanzminister der Anwälte. Die haben studiert und wissen eigentlich ganz genau, dass man auch mal investieren muss. Aber Jammern lernen die anscheinend auch auf der Uni im 1. Semester.

Ich hab auch mal mit unserem RA-MICRO Mann über die Problematik mit den Lizenz-Erweiterungen geredet. Er hat gesagt, dass es nur die Kanzleien betrifft, die bislang keine Online-Funktion in RA-MICRO genutzt haben, d.h. bei der Anschaffung von RA-MICRO an einzelnen Modulen gespart haben. Und wenn RA-MICRO die Module jetzt einfach an die Sparer kostenlos verteilen würde, wäre das ja auch mehr als unfair gegenüber denen, die dafür bei der Anschaffung gezahlt haben.
Also, da sag ich mal: Kein Mitleid :-)

Im übrigen haben wir ein Angebot von unserem RA-MICRO Händler bekommen: Komplettpaket mit Karte, Kartenleser, Einrichtung EGVP: € 398,00 zzgl. Fahrkosten
Lizenzerweiterung haben wir nicht gebraucht. Ich denke, dass Angebot war fair....

Gruß,
Melly
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#42

20.03.2008, 22:27

Manchmal frage ich mich auch, wieso ihr Euch alle so aufregt über das Geld eurer Chefs. Das hab ich noch in keiner anderen Branche so gesehen. Es gibt einfach Anschaffungen / Ausgaben, die für den Betrieb nötig sind - fertig.
naja wir reden hier von kleinen Kanzleien und da muss nunmal über sowas mehr nachgedacht werden als bei großen Firmen. Und uns ist schon klar, dass das das Geld unseres Chefs ist aber es ist auch UNSER Gehalt UNSER Weihnachtsgeld und UNSER Job der an der Kasse unseres Chefs hängt!!!

Und Kosten die NOTWENDIG sind sinds nunmal aber für uns sind das eben KEINE notwendigen Kosten.... für 10 MB´s im Jahr ist das steht das nunmal in keiner Relation mit den Kosten !!!!

Ich weiß ja nicht wo du arbeitest, dass das für dich so unverständlich ist...?
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Pepsi
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#43

21.03.2008, 14:50

ich kann Biene nur zustimmen.. wie ich bereits mehrfach sagte, braucht ihr sowieso irgendwann die Signaturkarte wegen der Klagen, warum dann nicht jetzt gleich alles richtig machen?! warum immer diese Umwege?! sorry, versteh ich nicht

@Tinky: das ist natürlich richtig, das man Openlimit nicht für MBs braucht, hatte ich nicht dran gedacht, da unser Angebot hauptsächlich für den Notarbereich war, da brauchte man es ja bereits ab 1.1.2007
Gast

#44

24.03.2008, 15:51

Hallo zusammen,

ich bin auch durch dieses leidige Thema "wird das elektronische Mahnverfahren ab 01.12.08 Pflicht?" hier gelandet, doch leider hat mir das auch nicht sehr weitergeholfen.

Mir ist ehrlich gesagt nicht ganz klar, weshalb ihr es für Fakt haltet, dass es so kommen wird. Ich meine, bisher behauptet ausschließlich RA-Micro, dass es Pflicht werden wird, sonst habe ich aber noch nirgendwo etwas darüber gefunden. Ihr etwa? Sollte es tatsächlich Pflicht werden, müsste doch zumindest das Zentrale Mahngericht Coburg auch auf seiner Homepage darauf hinweisen, findet ihr nicht?

Wenn ich mich noch richtig erinnere, stand außerdem in einem der Fachinformationsblätter von RA-Micro vor ein paar Monaten noch, dass das elektronische Mahnverfahren wohl von den Gerichten durchaus erwünscht ist, weil die sich dadurch viel Arbeit ersparen, und man es machen soll, aber verpflichten kann man doch niemanden dazu. Vor allem, wenn es für Privatpersonen nach wie vor auf dem Postwege möglich ist, einen MB einzureichen, muss das zumindest auch für kleinere Rechtsanwaltskanzleien gelten, die nur eine gewisse Anzahl von MB´s im Jahr erstellen.

Denkt doch auch mal an die Kanzleien auf dem Land, die haben teilweise noch nicht mal Internetanschluss! Also ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es so Pflicht werden wird, wie RA-Micro es uns da zu verkaufen versucht und werde mich deshalb gleich nach den Osterfeiertagen beim AG Coburg höchstpersönlich informieren. Über das Ergebnis informieren ich euch dann in ein paar Tagen...

Liebe Grüße

moskito
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#45

24.03.2008, 16:31

Dann solltest du wohl mal ins Gesetz schauen...

§ 690 Abs. 3 ZPO ändert sich nämlich ab dem 01.12.2008.

"Absatz 3 erhält aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (2. Justizmodernisierungsgesetz) vom 22.12.2006) (BGBl. I S. 3416) mit Wirkung vom 1.12.2008 folgenden Wortlaut (inhaltlich neu ist Satz 2):

(3) Der Antrag kann in einer nur maschinell lesbaren Form übermittelt werden, wenn diese dem Gericht für seine maschinelle Bearbeitung geeignet erscheint. Wird der Antrag von einem Rechtsanwalt gestellt, ist nur diese Form der Antragstellung zulässig. Der handschriftlichen Unterzeichnung bedarf es nicht, wenn in anderer Weise gewährleistet ist, dass der Antrag nicht ohne den Willen des Antragstellers übermittelt wird."
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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#46

24.03.2008, 18:54

curry :zustimm das behauptet nicht nur RA-Micro

das gilt ja auch nicht wegen der Menge für Anwälte, sondern weil die sich damit auskennen... es geht ja auch vor allem schneller, ich verstehe gar nicht, warum sich alle so aufregen

zweitens müssen ALLE ANWÄLTE einen Internetanschluss haben, da man die Vorsteueranmeldungen und Lohnsteueranm. per Internet versenden muss
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#47

24.03.2008, 19:05

so hier direkt von der Internetseite:
http://www.ra-micro.de/ra-micro/content ... rten.shtml

Jetzt vorbereiten! - Pflicht zum 01.12.2008 für das elektronische Mahnverfahren!

Der Gesetzgeber schreibt vor: Ab dem 01.12.2008 können Mahnbescheide nur noch auf elektronischem Wege eingereicht werden. Die zentralen Mahngerichte Bremen, Hamburg, Schleswig und Uelzen arbeiten bereits mit diesem Verfahren.

Um sich nicht erst "auf den letzten Drücker" und kurz vor Fristablauf mit dem neuen Verfahren vertraut zu machen, sollten Sie bereits jetzt in Ihrer Kanzlei die Voraussetzungen für einen reibungslosen Umstieg schaffen. Das elektronische Mahnverfahren ist deutlich schneller als das Formularverfahren. Nutzen Sie diesen Vorteil schon jetzt für sich und Ihre Mandanten.

Für das elektronische Mahnverfahren benötigen Sie:

* eine elektronische Signatur nebst Kartenleser,
* ein eingerichtetes "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungs-Postfach" (EGVP) sowie das
* RA-MICRO Modul "Elektronischer Rechtsverkehr" (ERV).

Für den einfachen Umstieg haben wir für Sie günstige Leistungspakete zusammengestellt, die Ihre Kanzlei optimal auf das neue Verfahren vorbereiten. Gerne prüfen wir für Sie kostenlos, ob Sie die erforderlichen RA-MICRO Module bereits lizenziert haben.

Alles für das elektronische Mahnverfahren bekommen Sie von uns aus einer Hand.

...............................

Ihr Weg zur digitalen Signatur mit RA-MICRO: Zum attraktiven Pauschalpreis von 598 Euro netto statten einer der RA-MICRO Signatur-Vor-Ort-Partner den Kanzlei-PC mit der digitalen Signatur-Vorrichtung aus, incl. aller erforderlichen Informationen und Test und Kurzeinweisung. Die Formalitäten zur Ausstellung der anwaltlichen Signaturkarte wird der Kanzlei komplett abgenommen, die Formulare werden vor Ort ausgefüllt und die erforderliche Identifikation des Anwaltes wird vorgenommen.

Also ein "Rund-um-sorglos-Paket" für den Anwalt. Im einzelnen enthält dieses Produkt die nachstehen beiden Produkte:

"RA-MICRO Vor-Ort-Service Signaturkarte":

Das Paket enthält:

* Vor-Ort-Identifikation des Antragstellers,
* Beantragung der qualifizierten Signatur nebst Attribut "Rechtsanwalt",
* Einreichen der Attributs-Anträge bei der zuständigen Stelle,
* Personalisieren der NetKey 3.0 Signaturkarte,
* Überprüfung der Signaturkarte mit Zertifikaten,
* Incl. An- und Abfahrt bis 100 km Straßenkilometer Entfernung vom RA-MICRO Signatur-Vor-Ort-Partner (darüber ortsübliche Fahrtkostenpauschale)

"RA-MICRO Vor-Ort-Service PC-Signaturerweiterung":


Das Paket enthält:

* Kartenlesegerät USB,
* Softwarepaket OPENLiMiT SignCubes,
* Installation von Hard- und Software (u.a. EGVP), Kurzeinweisung
* Incl. An- und Abfahrt bis 100 km Straßenkilometer Entfernung vom RA-MICRO Signatur-Vor-Ort-Partner (darüber ortsübliche Fahrtkostenpauschale)
Gast

#48

25.03.2008, 07:58

Also wir nutzen Renostar und die bieten auch das Online-Mahnverfahren an. Kostet aber glaube ich auch über 1.000,00 Euro, muss mich da jetzt auch mal reinknien. Ich finde das so unverschämt das zur Pflicht zu machen, was machen den kleine Kanzleien mit nur einem Anwalt ohne spezielle Anwaltssoftware?
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#49

25.03.2008, 09:39

die machen es über www.online-mahnantrag.de aber das sollte man eben nur OHNE SOFTWARE... ansonsten braucht man ja keine, wenn man sowieso alles per Hand eingibt (sorry, aber das wurde hier schon mind. 4 mal gesagt
Gast

#50

27.03.2008, 14:00

Also.
Hier nun wie versprochen das Ergebnis meines Gespräches mit dem Zentralen Mahngericht Coburg höchstpersönlich:

Es ist nicht richtig, dass nun alle die von RA-Micro teuer angebotenen Module etc. kaufen müssen! Das Zentrale Mahngericht bietet alternativ das Barcodeverfahren an, bei welchem die maschinelle Lesbarkeit ebenso gegeben ist. Bei Interesse bitte an das Zenrale Mahngericht direkt herantreten. Laut telefonischer Aussage steht darüber auch etwas auf deren Homepage.

Zum anderen ist es auch nicht richtig, dass dies nun für alle gilt, wie es uns RA-Micro weismachen will. Dazu muss ich sagen, dass ich selber derzeit nicht in einer Rechtsanwaltskanzlei, sondern in der Rechtsabteilung eines Versicherungsunternehmens arbeite. Und für Versicherungen gilt das eben gerade nicht, sondern wirklich ausschließlich für Rechtsanwälte.
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