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RA-Micro Zwangsvollstreckung

Verfasst: 06.02.2008, 20:00
von Biened27
Hallo,
ich brauche doch mal Eure Hilfe. Habe heute meinen ersten Zwangsvollstreckungsantrag mit RA-Micro gemacht und dabei dann die GVZ-Gebühr reingesetzt. Jetzt weiß ich nicht ob dies richtig ist und wenn es verkehrt ist, wie ich das stornieren kann. Ich hatte nämlich das Problem, dass ich diesen Haken warum auch immer nicht wegbekommen habe.

Verfasst: 06.02.2008, 20:51
von Kimmy
Du hast also die GVZ-Gebühr einbuchen lassen und willst die aus dem Forderungskonto löschen? Wenn ja, dann so:

Forderungskonto aufrufen. Dann machst Du nen Doppelklick auf einen der Beträge im Foko (welcher ist egal). Dann öffnet sich ein neues Fenster und dann kannst Du den Betrag markieren, den Du löschen möchtest und dann oben auf "löschen".
Bei Deinem nächsten ZV-Auftrag machst Du gleich das Häckchen raus. Müsste eigentlich funktionieren, mach ich nämlich auch immer.
Du musst aber aufpassen: RA-Micro merkt sich dann, dass Du das Häckchen raus gemacht hast und dann ist beim Pfüb kein Häckchen bei den GK drin. Da musst Du das Häckchen wieder rein machen und beim nächsten ZV-Auftrag wieder raus machen und so weiter und so weiter.

Verfasst: 06.02.2008, 21:23
von Pauline007
warum willst du die gebühr nicht im foko haben ??? das ist doch eigentlich schon normal dass man die gebühr gleich reinbucht...

Verfasst: 06.02.2008, 21:30
von Gruftie
Aber normalerweise bucht man doch die GV-Kosten erst dann, wenn sie entstanden sind, d.h. wenn die Rechnung des GV vorliegt.

Oder macht ihr das anders?

Verfasst: 06.02.2008, 21:30
von Biened27
ich hatte die GVZ-Gebühr gleich viermal im Forderungskonto. Warum weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich Anfängerpech.
Danke für Eure Hilfe.

Verfasst: 06.02.2008, 21:32
von Kimmy
ich buche die GVZ-Gebühr nie mit rein. RA-Micro gibt bei uns €12,50 vor. Die GVZ-Kosten sind jedoch stets höher wg. Wegegeld usw.. Deshalb buche ich diese erst ein, wenn ich die Rechnung des GVZ auf dem Tisch habe. Und wenn der Schuldner zahlt, fordert der GVZ seine Kosten ja sowieso vom Schuldner ein.

Verfasst: 06.02.2008, 21:38
von Gruftie
Richtig, Kimmy :zustimm

und liebe Grüße aus Berlin!

Verfasst: 06.02.2008, 22:12
von rosa
ja ich buche die auch erst ein wenn die rechnung kommt, stimmt doch eh nie sonst....

Verfasst: 07.02.2008, 05:24
von Soenny
Ich denke, daß Bined27 in dem Fenster, in welchem man die Maßnahme auswählt, den Haken "GVZ Kosten buchen" meint. Wenn der drinne ist, werden die GVZ natürlich direkt mit "durchgebucht".

Also Bined27 den Haken da raus nehmen und die GVZ erst buchen, wenn du den Beleg hast und diese auch gezahlt wurden.

Verfasst: 07.02.2008, 08:28
von Pauline007
Ja das hat ich nicht richtig gelesen es war ja von gvz kosten die rede nicht von der zv gebühr.

ich buch die gvz auch erst wenn ich die rg. vom gvz hab.