RA-MICRO: MwSt. auf Auslagen

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BieneMelly
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#1

13.12.2007, 21:19

Hi,

ich hätte da mal ne Frage, weil ich mich damit noch nicht beschäftigt hab. Vielleicht kann mir jemand mal ne Schritt-für-Schritt-Anweisung geben - so von der Buchung ins Aktenkonto bis zur Gebührenrechnung an den Mandanten!?:

Lt. einem Schreiben der Finanzverwaltung muss ja auf Auslagen USt. berechnet werden. Bislang wurden diese Kosten 1:1 auf der Rechnung ohne Steuer ausgewiesen - dass hätten wir jetzt gerne passend zu den Wünschen des Finanzamts.

Danke für Eure Hilfe,
Melly
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sunny84
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#2

13.12.2007, 21:51

Wenn du die Kosten über AltGR+F5 ins Kostenblatt stellst, setzt er sie dir automatisch in die Rechnung rein und zwar so, dass MwSt. drauf berechnet wird. Wenn du die Rechnung dann buchst, sind die Auslagen ja automatisch im Aktenkonto mit drin, weil ja im Rechnungsbetrag enthalten.
Wie das dann in der Buchhaltung funktioniert, weiss ich jetzt leider nicht, da ich diese nicht mache. Aber vielleicht kann dir das ja hier sonst jemand erklären.

Ach so. Im Kostenblatt stellst du die dann unter "Honorarauslagen sonstige" rein.
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secret72

#3

13.12.2007, 21:52

Die umsatzsteuerpflichtigen Auslagen erfasst Du dort, wo auch die Postauslagen erfaßt werden (komm grad nicht drauf, wie das Modul heißt) und zwar als "sonstige Honorarauslagen". Einfach den Betrag eingeben (also z. B. 10,00 Euro Kosten Einwohnermeldeamt). Bei der Abrechnung rechnet er dann automatisch die Mehrwertsteuer drauf.
Kimmy

#4

14.12.2007, 06:57

:zustimm Secret
Wir buchen die auch immer über "sonstige Honorarauslagen" ein. Problem ist aber, dass das Aktenkonto nicht mehr auf Null ist, wenn dann die Kostennote bezahlt wird. Wir haben jetzt ständig Ausbuchungen, aber anscheinend stimmt es in der "richtigen Buchhaltung", mit der das Aktenkonto nichts zu tun hätte... so sagt es zumindest unsere Buchhalterin.
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Pepsi
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#5

14.12.2007, 07:58

wieso Ausbuchungen?! wenn du es ins Kostenblatt buchst, wird es dort vorgemerkt und bei der Rechnungserstellung in die Rg mit reingenommen und dann im Aktenkonto gebucht

falls ihr die Buchhaltung mit RA Micro macht, muss eure Buchhalterin ein Konto anlegen, ich habe zwei, einmal 4780 für Auslagen inkl USt. und einmal 4781 Auslagen ohne USt... da muss sie es dann reinbuchen wenn es bezahlt wird, also eine Buchung ohne Aktenkonto.. der Sachbearbeiter muss dann natürlich dran denken, es ins Kostenblatt zu schreiben..

ich hoffe du weißt welche Auslagen mit und welche ohne USt. weiterzuberechnen sind
Kimmy

#6

14.12.2007, 08:01

wir haben auch dieselben neuen Konten angelegt 4781 und 4780. Das Problem ist, dass unsere Buchhalterin die KOntoauszüge bucht und somit gibt es eine Sollstellung im Aktenkonto. Wenn ich nun die KOstennote machen möchte, muss ich die Auslagen, die mit USt. belastet werden als Honorarauslagen einbuchen, damit diese in der Kostennote erscheinen. Und dann ist dieser Betrag prinzipiell doppelt drin, also einmal in der Kostennote und einmal im Aktenkonto und wenn dann die Kostennote bezahlt wird, gebe ich der Buchhalterin an, wie sie welche Beträge zu veruchen hat und dann ist immer die ursprünglich vom KOntoauszug gebuchte Auslage noch im Aktenkonto drin. Verstehst, wie ich meine? Wie macht ihr das?
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#7

14.12.2007, 08:20

wozu legt ihr ein Konto an, wenn ihr es nicht benutzt? anscheinend bucht sie die Auslagen immernoch mit Aktenkonto (wenn sie mit USt. weiterberechnet werden, ansonsten ist es ja ok)

und dann wenn du die Rg machst, wird es nochmal gebucht ins Aktenkonto, schon klar.. aber das ist nicht das vorgesehene System (s. meine Beschreibung oben)
schnegge
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#8

14.12.2007, 21:10

@Kimmy
Bucht eure Buchhalterin die steuerpflichtigen Auslagen mit der Buchungsart "Auslagen"? Die Dame soll das mal mit "Y Honorarauslagen" versuchen. Hier geht dann nämlich das Fenster für die Buchung ins Journal und Aktenkonto auf. Die Journalbuchung, ohne MwSt auf das Konto bspw. 4780 und die Aktenkontobuchung mit MwSt. Wenn Du dann die Rechnung schreibst, dann zieht sich das Gebührenprogramm automatisch die Honorarauslagen und stoniert zeitgleich die erste Buchung im Aktenkonto in der Spalte Gebühren.

Zweite Möglichkeit: Für die, die schnell abrechnen möchten! Ist die Variante mit dem Kostenblatt. Hier ist aber häufig das Problem, wenn einige Kollegen das Eintragen vergessen. Naja, ist halt menschlich! Hier müsste die Dame aus der Buchhaltung die kompletten Auslagen nur ins Journal ohne MwSt auf bpsw 4780 buchen ohne Aktenbezug! Macht - wie gesagt - nur Sinn, wenn auch wirklich alles gleich ins Kostenblatt eingetragen wird.

Wir buchen die Honorarauslagen über die Finanzbuchhaltung, da "leider" einige Kollegen entweder zu faul oder zu däml** sind... :nocomment
Lieben Gruß
Schnegge

:yeah :banane :sturz
Gast

#9

14.12.2007, 22:44

Genauso mache ich es auch schnegge. Ich war jetzt schon am grübeln, ob es bei mir so richtig gemacht ist. Ich buche grundsätzlich jetzt im Journal mit der Buchungsart "Y und das funzt wunderbar.

Aber so wie ich es verstanden habe, muss man ein Ausgabekonto z.B. 4780 und ein Gebührenerlöskonto in den 80... anlegen.
Kimmy

#10

15.12.2007, 09:41

vielen Dank Schnegge. Das werde ich am Montag mal mit unserer Buchhalterin besprechen. Das wäre ja super, wenn es dann endlich wieder richtig klappen würde ohne die ständigen Ausbuchungen, die die machen muss. Ich kann ja kaum mehr eine Akte zur Ablage geben, weil das Aktenkonto nicht auf Null ist!
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