Gebühren buchen im Aktenkonto RA-Micro?

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Curry
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#21

18.10.2007, 08:37

Ach stimmt, ich glaub den Minderungsbetrag trägt er nicht ein, aber die volle GG.
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Pepsi
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#22

18.10.2007, 08:40

aaaach ;-) naja die GG kann man ja wie gesagt zur Not selbst eintragen.. aber das macht er doch nicht wenns nur in FoKo drin ist oder?
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Curry
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#23

18.10.2007, 08:42

Doch klar, der macht das doch da nicht vom Aktenkonto her, der achtet da auf´s FoKo. Das Aktenkonto hat doch nichts damit zu tun, was man gegenüber der Gegenseite geltend macht, das steht doch alles im FoKo.
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#24

18.10.2007, 19:06

hm naja, aber im FoKo weiß er doch nicht, dass ich ne GG abgerechnet habe.. aber ich hatte das schonmal, da hatte ich im Aktenkonto nicht gebucht, im FoKo aber schon und er hats nicht erkannt.. aber gut, kann sein das er es jetzt tut, ich werds mal ausprobieren
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#25

18.10.2007, 21:00

Janin hat geschrieben:wie hast du das denn geschafft, dass er den minderungsbetrag einträgt???
Also ich habe gemerkt, dass der Minderungsbetrag und die Geschäftsgebühr an einer falschen Stelle im Formular eingetragen war. Da habe ich bei RA-Micro angerufen und um Rat gefragt. Wir haben dann zusammen eingestellt, dass RA-Micro das neue MB-Formular erkennt.

Ich mach den MB über RA-Micro und das Programm fragt mich, ob der Minderungsbetrag berechnet werden soll - ich klicke auf ja und sowohl die Geschäftsgebühr als auch der Minderungsbetrag werden berechnet und an der richtigen Stelle angezeigt!
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secret72

#26

23.10.2007, 16:04

Hallo,

also, wenn ich ein vorgerichtliches Mahnschreiben, MB und / oder VB mache, buche ich nur ins Forderungskonto, nicht ins Aktenkonto.

Wenn man das vorgerichtliche Mahnschreiben über das entsprechende Modul in RA-Micro erstellt, verbucht er doch die Gebühr automatisch im FoKo und erkennt das dann auch bei der Erstellung des Mahnbescheids.

Und wegen der Anrechnung im Mahnbescheid haben wir eingestellt:

ZV - Einstellungen - Bescheide - Verfahrensgebühr kürzen (gem. .....).
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butterflybabe
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#28

23.10.2007, 16:34

Ich buch die Geschäftsgebühr bei Erstellung der Forderungsaufstellung/Mahnbescheid in das Foko, die Gebühr für MB buche ich erst, wenn mir der VB vorliegt. Da wird alles (RA-Geb. + GK) als festgesetzte Kosten gebucht und verzinst.

Ins Aktenkonto buche ich erst, wenn ich eine Rechnung schreibe, über das Programm in dem ZV-Abteil buch ich gar nichts ins Aktenkonto. Mandant braucht ja eine Rechnung und das ist praktischer.
secret72

#29

23.10.2007, 16:39

Finde ich auch praktischer so.


Wenn Du die MB- und VB-Gebühr jeweils gleich beim Erstellen des Antrags einbuchst (die GK natürlich auch) und Du willst dann die festgesetzten Kosten für das Mahnverfahren insgesamt buchen, dann fragt er ja, ob er die gespeicherten Kosten übernehmen soll und Du brauchst dann nur noch das Datum des Zinsbeginns eingeben und fertig ist die Laube. :wink:
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Curry
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#30

23.10.2007, 16:41

Ich buche es auch gleich beim Erstellen ein und dann fragt er ja nach. Ich finde das so besser, weil das FoKo dann auf dem aktuellen Stand ist.
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