Formulare für neue Zwangsvollstreckung ab 2013
Einige Amtsgerichte wollen dem Gesetzestext treu bleiben und sämtliche Pfübs, die in schwarz-weiß eingehen, entweder a) zurückweisen oder b) unbearbeitet zurücksenden...
- Lämmchen
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Pepsi, ich glaube nicht, dass es darauf ankommt, wieviele Büros Farbdrucker haben. Wenn im Gesetz von Formularen in Farbe die Rede ist, würde ich es auch so anwenden. Notfalls muss ein Farbdrucker angeschafft werden.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
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Und was soll das bringen?Pepsi hat geschrieben:dazu könnte man mal ne Umfrage machen, wer überhaupt n Farbdrucker (in welcher Form auch immer) im Büro hat...
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http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbrauche" target="blank ... nn=1512734
@pepsi: So dieser müsste der richtige sein =))
rechts unter Downloads
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Danke, Tigerle!Tigerle hat geschrieben:Versuchs ich mal mit dem Link hier klicken
Dass die Ausdrucke farbig sein sollen, war mir noch gar nicht bekannt. Evtl. kaufen wir dann lieber Formulare statt uns einen neuen Drucker anzuschaffen.
- Pepsi
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Das geht m.E. Nicht mit RA Micro.. Willst du die Formulare dann mit der Schreivmaschine ausfüllen?
PS:Dass die farbig sein müssen, steht im Anwenderrundschreiben drin.
PS:Dass die farbig sein müssen, steht im Anwenderrundschreiben drin.
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Das lese ich aber noch anders, nämlich so, daß es noch nicht sicher ist.PS:Dass die farbig sein müssen, steht im Anwenderrundschreiben drin.
Zitat:
"Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass die grüne Farbkennzeichnung notwendig ist und es steht zu befürchten, dass Gerichte und Gerichtsvollzieher schwarz-weiß Ausdrucke zurückweisen. Daher sind Farblaserdrucker zu empfehlen."
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Unsere RAin schaute zwar auch etwas ungläubig drein, als ich ihr einen farbigen/grünen Antrag zur Unterschrift vorlegte und meinte, dies könne nicht gewollt sein, aber ich persönlich werde das nicht mit einem Gericht "ausdiskutieren/ausfechten" und lieber gleich farbige/grüne Anträge einreichen um keinen Rangverlust zu riskieren.
Wenn sich einer meiner Chefs die Mühe machen will, bitte.
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@JSanny: das habe ich so ja auch nicht gemeint. Tweety meinte sie wusste es noch gar nicht und da habe ich gemeint, dass ich davon auch erst in dem Anwenderrundschreiben erfahren habe