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Verfasst: 27.11.2008, 10:01
von Soenny
Du hast bei Riser am gleichen Tag schon Antwort? :shock: Bei mir dauert das mindestens eine Woche :roll:

Verfasst: 27.11.2008, 10:06
von HIMI
zenzi75 hat geschrieben:ich denke auch mal, daß das Support-Center wohl nicht der richtige Ansprechpartner für "falsche" Auskünfte ist, sondern eher das Einwohnermeldeamt, welches die Anfrage bearbeitet hat...
Das Problem war keine falsche sondern eine unverständliche Auskunft. Und da kümmert sich der Support durchaus drum.

Im übrigen ist die "Sofortauskunft" in der Tat noch nix.

Mach lieber nen Rechercheauftrag. Und sieh Dir deine "Adresse" auf Vollständigkeit hin an. Und vor allem solltest Du Dich vergewissern, daß die dort erfaßte Adresse - die Basis der Anftrage - einen Stand darstellt, der zumindest irgendwann mal amtlich gewesen ist. Sonst KANN da nichts bei rauskommen.
Im Zweifel nimmst Du eine ältere Adresse für die Anfrage, die mal eine bestätigte Meldeadresse gewesen ist.

Verfasst: 27.11.2008, 10:11
von nici77
@Himi
Ich hab nur die Adresse, aus dem Vermögensverzeichnis. DIe neue Adresse, wo der GV jetzt war, da war er gar nicht gemeldet. Deshalb hatte ich ja gedacht, machste ne EMA mit der alten Adresse aus dem VV.

Was meinst Du mit, Rechercheauftrag, kostet doch bestimmt wieder Geld oder? Mdt. wollte eigentlich schon nicht mehr als 10,00 EUR EMA ausgeben und nun hat es doch 11,50 EUR gekostet.
Die Adresse ist vollständig, die der Mutter, aber die Mutter ist auch unbekannt verzogen.

Ich glaub, die beiden sind voll auf der Flucht, aber ne Anfrage bei der Mutter kann ich nicht machen, denn die Kosten kann ich nirgendwo mit rein nehmen, Titel ist gegen den SOhn.

@jsanny: Ja hab mich auch total gewundert, dass ich schon am gleichen Tag ne Antwort hatte, dort stand erst was von ca. 9 Tagen Wartezeit.

Verfasst: 27.11.2008, 10:13
von zenzi75
Du hast bei Riser am gleichen Tag schon Antwort? Bei mir dauert das mindestens eine Woche
also ich hab über RISER Sofort-Anfrage auch so schnelle Auskünfte... manchmal wirklich keine 24 h... einmal hatte ich sogar ne prompte Antwort innerhalb von 1 Minute...
meistens gibts ja auch ne ordentliche Auskunft, aber wie oben beschrieben hab ich schon mal ab und zu auch so blödsinnige Auskünfte, mit denen keiner so recht weiß was anzufangen..

Verfasst: 27.11.2008, 10:38
von HIMI
also wenn die beiden auf der "Flucht" sind, ist kaum anzunehmen, daß sie sich unvorsichtigerweise amtlich ummelden. Wären ganz schön dämlich.

Du könntest aber mal je 'ne PAK für beide machen, das würde vielleicht Nachsendeanträge zutagefördern.

Verfasst: 27.11.2008, 11:05
von nici77
Aber wenn mir die Post schon mitgeteilt hat (im Falle der Mutter), dass die unbekannt verzogen ist, bringt das doch auch nichts.

Verfasst: 27.11.2008, 11:41
von HIMI
das ist so, hattest Du aber bislang glaube ich nicht mitgeteilt (will ich jetzt nicht noch mal nachschauen).

Dann kann ich eigentlich nur empfehlen, 1/2 Jahr ider 1 Jahr ins Land gehen zu lassen und es dann erneut zu versuchen in der Hoffnung, daß sie sich doch noch ummelden.

Ich würde Dir dann empfehlen, als erstes - auch über RA-RC - eine Schuldnerregisteranfrage einzuholen. Da finden sich neben Einträgen im Schuldnerregister mitunter auch eine nette Sammlung alter und neuer Adressen des Schuldners. Das war mir schon oft eine Hilfe.

Verfasst: 27.11.2008, 12:00
von nici77
Gibt es bei Schuldnerregister eins für ganz Deutschland, denn wenn er jetzt nirgends gemeldet ist, bekomm ich doch in einem Jahr auch nichts anderes raus, die GV hier wollte ihm ja die EV abnehmen und schwups war er weg.

Verfasst: 27.11.2008, 12:14
von HIMI
Es gibt mW (noch) kein zentrales Schuldnerregister, das soll wohl irgendwann kommen.

Hast Du das (etwa) noch nie probiert - die Schuldnerregisteranfrage über RA-RC? Sehr praktisch. Die wird von Creditreform geliefert, woher auch immer die an die diversen Infos gelangen.
Die Einträge im Schuldnerregister kommen jedenfalls von den Vollstreckungsgerichten, die standardmäßig abgefragt werden.

Irgendwo muß der Schuldner ja mal amtlich gemeldet oder gemeldet gewesen sein. Und wenn CreFo den, was anzunehmen ist, schon länger auf dem Kieker hat, gibt es vermutlich auch schon einige Adressen zu ihm. Zumindest die von der vorherigen EV, vielleicht auch ältere oder neuere.

Unter welcher Adresse wurde eigentlich der Titel erwirkt?

Verfasst: 27.11.2008, 12:18
von nici77
Hab noch nie mit Ra-Rc gearbeitet, bis auf die EMA, bin also Neueinsteiger.

Aber bei der Schuldnerregisteranfrage über RA-RC zahl ich doch bestimmt auch wieder GEbühren oder ? Ich mache immer bei dem Gericht des letzten WOhnsitzes eines Schuldners eine Schuldneranfrage, aber auf dem Postweg, da kostet es nichts.

Der Titel wurde unter der letzten Anschrift zugestellt, dort wo auch jetzt die GV die EV abnehmen wollte. Dort war er aber nie gemeldet.