Re: 2 mal Fotokopie in Strafsachen; wo trage ich die denn ei
Verfasst: 21.10.2014, 16:54
Du zitierst da oben aber doch aus einem Text, den ein Dritter verfasst hat. Lehrbuch, Kommentar oder sowas. Das darfst Du nicht, ohne den Verfasser zu nennen. Und es hat erstmal nichts mit Rechtsprechung zu tun.