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Verfasst: 29.03.2007, 08:05
von Bärchen
das kannst du doch!
Du gibt ja einen Dateinamen ein, worunter du den Text speichern möchtest. Mein Chef z.B. hat für eine Zahlungserinnerung damals den Dateinamen op1 genommen. Wenn ich jetzt eine Zahlungserinnerung brauche, nehme ich *op1 und dann steht der Text da

Verfasst: 29.03.2007, 08:30
von Pepsi
@Nina: wieso habt ihr extra Texte dafür? wofür gibtsn die OP-Liste?

@Pauline: ich guck gleich mal nach, aber sehr viele sind das nicht

Verfasst: 30.03.2007, 08:26
von Bärchen
Pepsi hat geschrieben:@Nina: wieso habt ihr extra Texte dafür? wofür gibtsn die OP-Liste?
Das war ja nur ein Beispiel!

Wir machen unsere Mahnungen und Zahlungserinnerungen immer über die Textbausteine.
Im alten Büro hab ich die Zahlungsüberwachung auch selbständig übernommen. Aber hier möchte mein Chef das nicht, weil jeder Mandant anders "behandelt" wird und nicht gleich eine Zahlungserinnerung bzw. nach einer Zahlungserinnerung eine Mahnung bekommen soll....

Verfasst: 30.03.2007, 10:17
von Pepsi
ja das kann man ja vorher absprechen, dafür gibts ja die Mahnstufen..

Verfasst: 30.03.2007, 11:59
von Bärchen
Ich glaube aber auch, dass das andere Textbausteine sind... Wir haben für alles andere Textbausteine. Selbst die zur Kenntnisnahme-Schreiben sind bei uns anders, als es RA-Micro vorschlägt.

Sag ich ja, sehr eigen mein Chef in solchen Dingen. Ich hätte sie seinerzeit ja überschrieben,.... nein, da mussten neue her und zwar auch unter einem anderen Namen

Verfasst: 30.03.2007, 13:53
von Pepsi
aber die Kenntnisnahmezettel druckt man doch mit den Kurzbriefen und die kann man selbstverständlich ändern?!? reden wir noch vom gleichen Programm?