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Verfasst: 07.07.2008, 15:21
von Kordu
Und ... wie hast Du's jetzt gemacht?

Verfasst: 07.07.2008, 15:25
von Stefanie 211080
So wie du es gesagt hast, nur ich hab als Zahlungsdatum den 10.04.2005 genommen und hatte dann immer eine zu niedrige Zinsforderung, als Zahlungsdatum musste ich - heute - nehmen. ...

Verfasst: 07.07.2008, 15:38
von HIMI
nun ja, da hast Du das Problem lediglich "vertagt", denn jetzt mußt Du nicht die Zinsberechnung Staffelzins "verlängern" sondern jedesmal, wenn Du das Foko anfaßt, das Zahlungsdatum ändern.

Verfasst: 07.07.2008, 16:45
von Stefanie 211080
Toll HIMI! Musste dass jetzt sein? Jetzt hab ich gar keine gute Laune mehr!

Vielleicht kennts du einen besseren Lösungsweg!

Verfasst: 07.07.2008, 17:09
von HIMI
arme Steffi, leider nein *tröst*. Müßte man bei RA-Micro mal vorschlagen, nur permanente Zinsberechnung zu einer HF, ohne Schlußdatum. Habe über solche Urteile auch schon geschimpft (wegen mieser Verbuchbarkeit).

Ich denke das "Sauberste" ist das jeweilige Anpassen des Verzinsungsschlusses (Zinsrückstand) an den aktuellen Verfahrensstand. So habe ich das jedenfalls immer gemacht. Dann kommt auch kein unbefangener Betrachter des FOKOs auf die Idee, da sei irgendeine Zahlung geflossen, statt daß es sich um eine technisch notwendige Buchung gehandelt habe.

Verfasst: 19.09.2008, 11:10
von Tschakka
Hallo, ich stehe schon seit Ewigkeiten auf Kriegsfuß mit dem FoKo. Ich hab auch das Gefühl, dass jeder anders in FoKo bucht. Gibts da keine Richtlinien?

Hab jetzt eine Akte wo ich zwei Schuldner drin habe, mit MB gegen den einen, Klage gegen beide, VU gegen beide etc. Ich seh überhaupt nicht mehr durch wo ich was hinbuchen muss.

Und bisher dachte ich auch, dass nur Titel eingebucht werden bzw. Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Verfahren. Aber hier wurde ja alles eingebucht, selbst die Rechnungen der Auftraggeber an den Gegner. Ist das so richtig?

Verfasst: 19.09.2008, 11:39
von HIMI
das ist richtig, wenn die Rechnungen die Hauptforderungen darstellen. Das muß man beispielsweise für den MB so machen.

Aber ehrlich gesagt verstehe ich dein Problem nicht so ganz.

Hier (im Forum) bucht nicht jeder wie er will. Fragen der oben diskutierten Art kommen nur auf, wenn sich die Richter in erhabener Weisheit bei ihren Urteilen nicht an die von RA-Micro vorgesehenen Buchungsmöglichkeiten halten ;-)

Dann muß man eben etwas einfallen lassen und improvisieren.

Verfasst: 19.09.2008, 11:45
von Pepsi
versteh ich gar nicht, was du für ein Problem hast.. man kann doch wenn man zwei Schuldner hat entweder für beide buchen oder nur für einen (so wie teilweise bei dir).. oder du machst eben für jeden Schuldner extra FoKo (UnterFoKo gibts ja), aber dann haste wieder ne Problem mit der gemeinsamen Forderungen..

Verfasst: 19.09.2008, 11:57
von Tschakka
Das Problem ist, dass die Akte uralt ist und schon tausendmal drin gebucht wurde. Weiter ist das Problem, wie schon gesagt, dass ich mit dem Buchen meine Schwierigkeiten haben. Wieso z. B. wurde einmal mit Umsatzsteuer und einmal ohne gebucht.

Und bei den beiden schuldnern gabs gegen den einen ein MB, dann teilte uns der andere Schuldner mit, dass er ja an allem Schuld sei und wir den Antragsgegner zu 1. außen vor lassen sollten. Dann gabs aber ne Klage geben beide. Ich seh kein Stück durch.

Und mit der Äußerung "das jeder was anderes bucht" spreche ich einfach aus der Erfahrung im Arbeitsalltag und nicht vom Forum.

Verfasst: 19.09.2008, 12:09
von Pepsi
dann musste das ganze halt von vorn aufrollen und das so buchen wie du das meinst.. wie bereits gesagt, kann man die Buchungen (Schulden) entweder auf beide odre nur auf einen verrechnen. Musste mal guken wenn du was buchst, kannste das angeben