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Verfasst: 16.12.2007, 16:38
von Pepsi
sorry, aber das ist dann doch dann dösbadligkeit der SB.. man kann doch nicht die Abläufe "ändern" nur weil einige "zu blöd" sind.. wenn sies 5 mal vergessen, muss es doch dann irgendwann klappen

Verfasst: 20.12.2007, 15:12
von epicrates_c
Aber so wie ich es verstanden habe, muss man ein Ausgabekonto z.B. 4780 und ein Gebührenerlöskonto in den 80... anlegen.
Hallo erstmal. Nein du darfst kein Gebührenerlöskonto noch zusätzlich anlegen. Das Konto ist doch automatisch da, wenn du die Akte anlegst, dort wählst du ja ein Referat aus z.B. ist 01 bei Euch Strafsachen, dann ist das entspr. Erlöskonto 8001 und dort wird der Eingang gebucht, so auch die Auslagen. Denn das 48 Konto für die Honorarauslagen werden nicht beglichen, es ist ein reines Ausgabekonto und die Einnahmen hierauf werden in 8000 Bereich zu dem entssp. Referatskonto gebucht.